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Glossar

Elektrische Prüfplätze

Elektrische Prüfplätze sind räumlich begrenzte und gekennzeichnete Prüfanlagen, an denen überwiegend Prüfungen im Fertigungsfluss einer Serienfabrikation oder in Reparaturbetrieben durchgeführt werden. Bei Prüfplätzen wird unterschieden zwischen solchen mit zwangsläufigem und solchen ohne zwangsläufigen Berührungsschutz sowie Prüfplätzen besonderer Art.

Prüfplatz mit zwangsläufigen Berührungsschutz ist eine Anlage, z.B. im Fertigungsfluss einer Serienfabrikation oder in Reparaturbetrieben, zum Prüfen von Geräten oder Geräteteilen, bei der alle unter Spannung stehenden Teile zwangsläufig gegen zufälliges Berühren geschützt sind. Der geschützte Bereich ist Gefahrenbereich. Der Prüfende befindet sich außerhalb des Gefahrenbereiches. "Zwangsläufig" bedeutet, dass im Gefahrenbereich nur bei geschlossenen Abdeckungen oder Türen der Anlage gefährliche Spannungen auftreten können.

Prüfplatz ohne zwangsläufigen Berührungsschutz ist eine Anlage, z.B. im Fertigungsfluss einer Serienfabrikation oder in Reparaturbetrieben, zum Prüfen von Geräten oder Geräteteilen, bei der nicht alle Teile des Prüflings oder der Prüfanlage, die unter Spannung stehen oder stehen können, gegen Berührung geschützt sind. Der gesamte Prüfplatz ist Gefahrenbereich. Der Prüfende befindet sich innerhalb des Gefahrenbereiches.

Prüfplatz besonderer Art ist ein für kurze Zeit errichteter Prüfaufbau außerhalb stationärer Prüfanlagen. Hierbei wird die Prüfeinrichtung oder auch nur die Spannung an den Prüfling herangebracht. Routineprüfungen werden in der Regel nicht durchgeführt. Ein Prüfplatz besonderer Art kann die Merkmale von Prüfplätzen, Prüffeldern oder Versuchsfeldern haben. Auf eine Abgrenzung des Prüfplatzes und rote Signalleuchten darf verzichtet werden, wenn durch Anordnung oder Aufbau des Prüfplatzes eine Gefährdung Außenstehender verhindert ist.