Eintrag verbessern

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Dienstvertrag

Vertragsinhalt von einem Dienstvertrag ist die unter eigener Verantwortung selbstständig oder mit eigenen Mitarbeitern zu erbringende Leistung eines Dienstes. Erfüllt wird der (selbstständige) Dienstvertrag durch Tätigwerden. Auf einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit kommt es nicht an. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag wird die Dienstleistung nicht im Rahmen eines (unselbstständigen) Dienstverhältnisses erbracht. Der Auftragnehmer (Fremdfirma) kann dabei eigene Mitarbeiter einsetzen, Beispiel: Wartungsvertrag. Die Fremdfirma führt den Auftrag selbstständig durch und hat Verantwortung für eigene Mitarbeiter.