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Das CE-Zeichen ist das EU-Sicherheitszeichen auf Industrieerzeugnissen. Es zeigt den Behörden (u.a. Zoll, Gewerbeaufsicht) an, dass alle grundlegenden Anforderungen sämtlicher, für ein Produkt maßgebenden, EU-Richtlinien beachtet wurden. Es ist sozusagen der "Reisepass" innerhalb der EU. Dies bedeutet,
dass sich der Hersteller (bzw. der Importeur) vor der Anbringung vergewissert hat, dass das Erzeugnis allen einschlägigen Anforderungen der EU-Richtlinien hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz genügt und den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden ist (z.B. Module A-H für die verschiedenen Phasen des Konformitätsverfahrens nach der technischen Harmonisierungsrichtlinie 90/683/EWG).
Es ist ausschließlich im harmonisierten Bereich anzuwenden und ist weder ein Herkunfts- noch ein Qualitätszeichen.
Es dient der Marktüberwachung und sagt aus, dass ein Produkt die Anforderungen einer oder mehrerer EU-Richtlinien erfüllt.
Im Gegensatz zum GS-Zeichen muss hierbei in den meisten Fällen keine Prüf- und Zertifizierungsstelle eingeschaltet werden. Dies ist nur Pflicht, wenn es sich z.B. um persönliche Schutzausrüstungen nach EWG-Richtlinie 89/686/EWG oder "Gefährliche Maschinen" nach Anhang IV der EWG-Richtlinie 89/392/EWG (mit Änderungen von 1991 und 1993) handelt bzw. dies in anderen Richtlinien ausdrücklich gefordert wird. Dann wird als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die EU-Baumusterprüfung für das Produkt und ggf. eine Überwachung der Produktion gefordert.
Das CE-Zeichen wird am Produkt selbst angebracht. Ein mit dem CE-Zeichen versehenes Produkt gilt als "sicher" und darf in der EU frei verkehren und verkauft werden. Mit der Veröffentlichung der EG-Richtlinie 93/68/EWG wurde auch die EG-Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG in den Kreis der Richtlinien einbezogen, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben. Die CE-Kennzeichnung muss seit 1. Januar 1997 aufgebracht werden. Die CE-Kennzeichnung eines elektrischen Betriebsmittels, welches nur in den Geltungsbereich der Niederspannungs-Richtlinie fällt, bedeutet, dass der Hersteller in Eigenverantwortung durch eine schriftliche Konformitätserklärung erklärt, dass das Produkt dieser Richtlinie entspricht. Die Übereinstimmung mit allen anderen EU-Richtlinien, von denen das Produkt betroffen ist, ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen und für den Handel mit dem Produkt innerhalb der Europäischen Union (EU). Das CE-Kennzeichen ist kein Ersatz für das VDE-Prüfzeichen, das zusammen mit der CE-Kennzeichnung verwendet werden darf.