Document Actions

Glossar

CE-Zeichen (Konformitätskennzeichnung)

Das CE-Zeichen ist das EU-Sicherheitszeichen auf Industrieerzeugnissen. Es zeigt den Behörden (u.a. Zoll, Gewerbeaufsicht) an, dass alle grundlegenden Anforderungen sämtlicher, für ein Produkt maßgebenden, EU-Richtlinien beachtet wurden. Es ist sozusagen der "Reisepass" innerhalb der EU. Dies bedeutet,

  • dass sich der Hersteller (bzw. der Importeur) vor der Anbringung vergewissert hat, dass das Erzeugnis allen einschlägigen Anforderungen der EU-Richtlinien hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz genügt und den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden ist (z.B. Module A-H für die verschiedenen Phasen des Konformitätsverfahrens nach der technischen Harmonisierungsrichtlinie 90/683/EWG).

  • Es ist ausschließlich im harmonisierten Bereich anzuwenden und ist weder ein Herkunfts- noch ein Qualitätszeichen.

  • Es dient der Marktüberwachung und sagt aus, dass ein Produkt die Anforderungen einer oder mehrerer EU-Richtlinien erfüllt.

Im Gegensatz zum GS-Zeichen muss hierbei in den meisten Fällen keine Prüf- und Zertifizierungsstelle eingeschaltet werden. Dies ist nur Pflicht, wenn es sich z.B. um persönliche Schutzausrüstungen nach EWG-Richtlinie 89/686/EWG oder "Gefährliche Maschinen" nach Anhang IV der EWG-Richtlinie 89/392/EWG (mit Änderungen von 1991 und 1993) handelt bzw. dies in anderen Richtlinien ausdrücklich gefordert wird. Dann wird als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung die EU-Baumusterprüfung für das Produkt und ggf. eine Überwachung der Produktion gefordert.

Das CE-Zeichen wird am Produkt selbst angebracht. Ein mit dem CE-Zeichen versehenes Produkt gilt als "sicher" und darf in der EU frei verkehren und verkauft werden. Mit der Veröffentlichung der EG-Richtlinie 93/68/EWG wurde auch die EG-Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG in den Kreis der Richtlinien einbezogen, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben. Die CE-Kennzeichnung muss seit 1. Januar 1997 aufgebracht werden. Die CE-Kennzeichnung eines elektrischen Betriebsmittels, welches nur in den Geltungsbereich der Niederspannungs-Richtlinie fällt, bedeutet, dass der Hersteller in Eigenverantwortung durch eine schriftliche Konformitätserklärung erklärt, dass das Produkt dieser Richtlinie entspricht. Die Übereinstimmung mit allen anderen EU-Richtlinien, von denen das Produkt betroffen ist, ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen und für den Handel mit dem Produkt innerhalb der Europäischen Union (EU). Das CE-Kennzeichen ist kein Ersatz für das VDE-Prüfzeichen, das zusammen mit der CE-Kennzeichnung verwendet werden darf.