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Glossar

Betriebsanleitung / Gebrauchsanleitung

Die Betriebsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung muss vom Hersteller eines - z.B. elektrischen - Betriebsmittels seinem Erzeugnis beigefügt werden, um dem Betreiber Hinweise zu geben, wie das Betriebsmittel betriebssicher, arbeitssicher und sachgerecht eingesetzt werden kann. Diese Festlegung ist in den jeweils maßgebenden EU-Richtlinien und den daraus abgeleiteten nationalen Regelungen (u.a. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) enthalten.