Document Actions

Glossar

Betriebsärzte

Betriebsärzte sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG § 2) vom Unternehmer zu bestellen. Sie erfüllen die Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 4), wenn sie die erforderliche Fachkunde nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) besitzen. Danach gelten zwei Voraussetzungen:

  • die behördliche Zulassung als Arzt (Approbation) und

  • die arbeitsmedizinische Fachkunde.

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, sonst ist die Bestellung unzulässig. Die Approbation wird förmlich durch Urkunde nachgewiesen. Die Fachkunde gilt als erwiesen, wenn die Betriebsärzte die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen dürfen.