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Betreiben elektrischer Anlagen (Bedienen und Arbeiten)

Betreiben elektrischer Anlagen nach der Norm DIN VDE 0105-100 umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten verstanden, die erforderlich sind, um eine elektrische Anlage ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu verwenden (Betrieb). Dies umfasst das Bedienen (z.B. Schalten, Steuern, Beobachten) ebenso wie andere elektrotechnische und auch nichtelektrotechnische Arbeiten.

Das Einschalten eines Elektromotors oder einer Beleuchtungsanlage fällt ebenso unter diesen Begriff wie die Durchführung von Reparaturen an bereits in einer Anlage verwendeten Betriebsmitteln. Die BGV A3 versteht hierunter alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die in erster Linie nicht dem Herstellen, Errichten oder Ändern, sondern dem für die jeweilige Funktion des Betriebsmittels und der Anlage vorgesehenen Zweck dienen. In der Norm DIN VDE 0105-100 werden unter diesem Begriff alle Tätigkeiten zusammengefasst, die erforderlich sind, damit die Anlage sowohl unter bestimmungsgemäßen als auch unter anomalen Bedingungen funktionieren kann. Bei Reparaturen ("Ändern und Instandsetzen") elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch den Betreiber ist die Grenze zwischen Errichten und Betreiben fließend. Den hierbei auftretenden formellen Schwierigkeiten kann begegnet werden, wenn man die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift und deren Abschnitte zielgerichtet auf das Errichten und Betreiben anwendet. Dies bedeutet, dass die Vorschrift sich zwar dem Grundsatz nach an den Betreiber wendet, insbesondere jedoch der § 4 praktisch ausschließlich auf das Errichten zu beziehen ist, das entweder vom Betreiber selbst erfolgen kann oder durch andere Unternehmen - im Auftrag des Betreibers - durchgeführt wird.

Nach der Durchführungsanweisung zu § 3 Abs. 1 der BGV A3 umfasst das Betreiben alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten gehören Arbeiten zum Vermeiden von Störungen und zum Beseitigen von Mängeln, d.h. das Überwachen (z.B. gelegentliches oder regelmäßiges Besichtigen, Messen, Prüfen), das Warten (z.B. Schmieren und Anstreichen), das Reinigen, das Auswechseln von Teilen, das Instandsetzen sowie Erprobungen und Probeläufe.

Das übliche Benutzen elektrotechnischer Einrichtungen mit vollständigen und wirksamen Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren sowie funktionsfähigen Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren wird ebenfalls von dem Begriff Betreiben erfasst. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird in der Norm DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen) erwähnt, dass in dem Falle, wo zum Beispiel eine Person, sei es ein elektrotechnischer Laie, eine elektrotechnisch unterwiesene Person oder eine Elektrofachkraft beispielsweise ein Küchengerät, einen Staubsauger, ein Elektrowerkzeug, eine Werkzeugmaschine, ein Kopiergerät oder einen Computer benutzt, sie dazu die erwähnte Norm nicht kennen und nicht beachten muss. Gleiches gilt auch beim Benutzen festinstallierter Anlagen, wie zum Beispiel zur Belüftung, Beleuchtung und Beheizung. Man muss bei diesen Definitionen immer unterscheiden, dass der Oberbegriff Betreiben in die Begriffe

  • Benutzen

  • Bedienen und

  • Arbeiten

aufzugliedern ist. DIN VDE 0105-100 gilt selbstverständlich immer, wenn Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie bestimmte nicht für elektrotechnische Laien zugelassene Bedienvorgänge - zum Beispiel Betätigung von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile - durchgeführt werden.