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Glossar

Berufsgenossenschaftliche Regelungen (außer Unfallverhütungsvorschriften)

Berufsgenossenschaftliche Regelungen haben nicht den Charakter von Rechtsvorschriften. Sie sind also nicht rechtsverbindlich. Sie gelten auch nicht unbedingt als "allgemein anerkannte Regel der Sicherheitstechnik". Sie geben jedoch dem Anwender (Betreiber) Hilfestellung bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen. Sie können eines Tages auch den Status von Unfallverhütungsvorschriften erlangen.

  • Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Regeln-BGR) sind Zusammenstellungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG- Vorschriften, EU-Richtlinien oder ihrer nationalen Umsetzung, aus internationalen Übereinkommen, technischen Spezifikationen (insbesondere harmonisierten Normen oder, falls solche nicht vorliegen, europäischen und nationalen Normen), ergänzt um das berufsgenossenschaftliche Erfahrungsgut. Sie dienen einerseits dazu, bestimmte BG-Vorschriften oder staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu konkretisieren oder zu erläutern. Andererseits können sie im Einzelnen auch Schutzzielangaben enthalten, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich sind.

  • Sicherheitsregeln sind Zusammenstellungen einschlägiger Bestimmungen, die in Vorschriften oder technischen Regelwerken enthalten sind. Sie sind auch als Regeln der Technik für solche Bereiche anzusehen, für die es keine anderen Regelungen gibt; dazu zählen auch Verhaltensregeln.

  • Grundsätze (BGG) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen und (arbeitsmedizinischen Vorsorge-) Untersuchungen.

  • BG-Informationen (BGI), enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Sie werden in der Regel in Eigenverantwortung der jeweiligen Berufsgenossenschaft erarbeitet.