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Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist dem Grundsatz nach jede Tätigkeit, die an Einstell-, Schalt- und Steuerorganen durchgeführt wird, z.B. Schalten eines Leistungsschalters, Schreiben auf einer elektrischen Schreibmaschine, Einschalten eines Lichtschalters, Einstellen der Schaltzeit an einer Schaltuhr in einer Schaltanlage, Arbeiten mit einem Elektrohandwerkzeug oder einem PC. Hierzu zählen somit auch alle Tätigkeiten, die der regelrechten betrieblichen Prozessführung dienen. Der Bedienvorgang setzt nicht unbedingt einen vollständigen Berührungsschutz im Bereich des Bedienelementes voraus, obwohl dies die Regel sein wird.

Wenn die Bedienelemente sich in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile befinden, treten Gefährdungen auf. § 6 Abs. 4, BGV A3 bestimmt daher, dass auch beim Bedienen elektrischer Betriebsmittel, die unter Spannung stehenden aktiven Teilen benachbart sind, Freischaltung oder Abdeckung zu erfolgen haben, sofern nicht eine entsprechende Abdeckung konstruktiv schon vorgesehen ist. Mit diesen letztgenannten Bedienvorgängen in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile soll im Regelfall die Sollfunktion einer Anlage hergestellt werden. Diese Tätigkeiten müssen von einer mindestens elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.