Sie haben einen Vorschlag, wie dieser Glossarartikel verbessert werden könnte?
Im folgenden Formular können Sie den Eintrag direkt bearbeiten. Wenn Sie auf "senden" klicken, wird Ihr Verbesserungsvorschlag für diesen Glossarartikel an uns gesendet. Wir werden Ihren Vorschlag bei Eignung in das Glossar übernehmen. Redaktionelle Änderungen behalten wir uns dabei vor. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Dieser Begriff ist enger auszulegen als der Begriff "Aufsicht" oder "Leitung und Aufsicht". Wenn in einer Vorschrift oder Norm von "Beaufsichtigung" die Rede ist, bedeutet das, dass eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen der aufsichtsführenden und der zu beaufsichtigenden Person erforderlich ist. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass der Aufsichtsführende ständig hinter der zu beaufsichtigenden Person stehen muss. Wird in bestimmten Fällen eine besonders intensive Form der Aufsichtsführung gefordert, wird der Begriff "ständige Beaufsichtigung" verwandt.