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Glossar

Beaufsichtigung

Dieser Begriff ist enger auszulegen als der Begriff "Aufsicht" oder "Leitung und Aufsicht". Wenn in einer Vorschrift oder Norm von "Beaufsichtigung" die Rede ist, bedeutet das, dass eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen der aufsichtsführenden und der zu beaufsichtigenden Person erforderlich ist. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass der Aufsichtsführende ständig hinter der zu beaufsichtigenden Person stehen muss. Wird in bestimmten Fällen eine besonders intensive Form der Aufsichtsführung gefordert, wird der Begriff "ständige Beaufsichtigung" verwandt.