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Glossar

Aushändigen

Aushändigen von Informationsunterlagen hat für Sicherheit und Gesundheitsschutz besondere Bedeutung.

Meistern, Kolonnenführern und anderen Vorgesetzten sowie Personen, die unter eigener Verantwortung arbeiten, müssen die maßgebenden Vorschriften und Normen zur Verfügung stehen. Denn diesen Elektrofachkräften obliegen in der Regel Leitung und Aufsicht der Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sie müssen also wissen, "was Sache ist". Anderen Mitarbeitern, die an elektrischen Betriebsmitteln oder in elektrischen Anlagen arbeiten, ist Gelegenheit zu bieten, diese Bestimmungen nachzulesen. Dies kann durch Auslegen z.B. an den ohnehin für die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften eingerichteten Auslegestellen ermöglicht werden. Ergänzend sind in Unterweisungen und Belehrungen z.B. BGV A3 sowie die Norm DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) und sonstige wichtige Sicherheitsbestimmungen -gegebenfalls. abschnittsweise- zu erläutern. Werden die regelmäßigen Unterweisungen aktenkundig gemacht, ist somit auch ein Nachweis über die Unterweisung zu den Betriebsbestimmungen erbracht.