Sie haben einen Vorschlag, wie dieser Glossarartikel verbessert werden könnte?
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Aufsichtspersonen sind nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII), und nach dem Arbeitsschutzgesetz die Technischen Aufsichtsbeamten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Der in § 13 BGV A1 verwandte, noch nicht geänderte Begriff ist irreführend, da in der BGV A1 ausschließlich Führungskräfte, Vorgesetzte und besonders verpflichtete Personen gemeint sind (Betriebliche Aufsichtspersonen).