Document Actions

Glossar

Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII), und nach dem Arbeitsschutzgesetz die Technischen Aufsichtsbeamten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Der in § 13 BGV A1 verwandte, noch nicht geänderte Begriff ist irreführend, da in der BGV A1 ausschließlich Führungskräfte, Vorgesetzte und besonders verpflichtete Personen gemeint sind (Betriebliche Aufsichtspersonen).