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Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ist als Artikel 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien" vom 7. August 1996 am 21. August 1996 in Kraft getreten (BGBl. 1996 Teil 1 Nr. 43). Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz wird europäisches Recht umgesetzt und erstmals in Deutschland im betrieblichen Arbeitsschutz eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen geschaffen. Das Gesetz trägt dazu bei, die Zersplitterung und Lückenhaftigkeit des bisherigen Rechts zu beseitigen. Es enthält eine Verordnungsermächtigung, auf der u.A. die Betriebssicherheitsverordnung beruht.