Aufsicht wird bei der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen im Regelfall durch eine Elektrofachkraft geführt. Damit trägt die Elektrofachkraft/ der Arbeitsverantwortliche Fachverantwortung und hat in diesem Rahmen Anweisungsbefugnis, d.h., sie/er muss fachliche Entscheidungen treffen und diesbezüglich Anweisungen geben (Führungspflichten).
Nur wenn die Elektrofachkraft/der Arbeitsverantwortliche durch eindeutige Anweisungen sichergestellt hat, dass fachlich sicherheitsgerecht gearbeitet wird, erfüllt sie/er ihre/seine "Leitungs- und Aufsichtsfunktion".
Im Regelfall ist die ständige Anwesenheit der Elektrofachkraft "vor Ort" nicht erforderlich. Es dürfte ausreichen, wenn sie - das hängt von den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen ab - in regelmäßigen Zeitabständen "nach dem Rechten sieht".