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Arbeitsverantwortlicher ist derjenige, der entsprechend der Norm DIN VDE 0105-100 für die Freigabe der Arbeiten an die ausführenden Mitarbeiter verantwortlich ist. Er wurde früher als aufsichtführende Person im Sinne von "unter Leitung und Aufsicht" einer Elektrofachkraft bezeichnet. Er ist für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit, z.B. in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile, zuständig und verantwortlich. Er hat ebenfalls nach Beendigung der Arbeit die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und insbesondere dem Anlagenverantwortlichen die Einschaltbereitschaft der Anlage zu melden.
Die Festlegung, wer im Einzelfall die Aufgabe des Arbeitsverantwortlichen übernimmt, ist eine wesentliche Führungsaufgabe des Unternehmers bzw. der für das gesamte Betriebsgeschehen verantwortlichen und zuständigen Elektrofachkraft. Selbstverständlich kann der Arbeitsverantwortliche ebenso wie die in früheren Normen erwähnte aufsichtführende Person auch selbst z.B. handwerklich mitarbeiten. Die Norm DIN VDE 0105-100 definiert den Arbeitsverantwortlichen als eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.
Voraussetzung für die Funktion eines Arbeitsverantwortlichen sind
Kenntnisse über die übertragenen Arbeiten und Erfahrungen mit der Durchführung solcher Arbeiten,
Kenntnisse der für die Durchführung der übertragenen Arbeiten anzuwendenden Vorschriften und Normen,
Fähigkeit, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen,
Fähigkeit zum Erkennen der mit den übertragenen Arbeiten verbundenen Gefahren.
Auf Grund dieser Anforderungen kommt als Arbeitsverantwortlicher in der Regel nur eine Elektrofachkraft in Frage. Je nach Art der Tätigkeit kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Funktion eines Arbeitsverantwortlichen übernehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Aufsichtführung bei Korrosionsschutzarbeiten an Freileitungsmasten durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person.
Wird eine Arbeit von mehreren Personen oder Mitarbeitern verschiedener Firmen gemeinschaftlich ausgeführt, so hat der Arbeitsverantwortliche auch für eine geordnete Zusammenarbeit zu sorgen.
Der Arbeitsverantwortliche in der neuen Norm DIN VDE 0105-100 vom November 2003 entspricht dem "für das Durchführen der Arbeit Verantwortlichen" in DIN VDE 0105-1 von 1983. In der Regel handelt es sich bei dein Arbeitsverantwortlichen um den Kolonnenführer, Vorarbeiter oder Aufsichtführenden.
Fremdfirmen mit eigenen Arbeitsverantwortlichen, die nicht Elektrofachkräfte sondern nur elektrotechnisch unterwiesene Personen sind, müssen sicherstellen, dass ein solcher Arbeitsverantwortlicher der "Leitung und Aufsicht" einer Elektrofachkraft unterstellt ist, die allerdings nicht ständig vor Ort zu sein braucht.
Der Arbeitsverantwortliche darf nicht verwechselt werden mit einer "Nicht-Elektrofachkraft", die über die fachliche (z.B. auch qualitative oder quantitative) Durchführung von Arbeiten Aufsicht führt. Der maßgebliche Unterschied wird besonders deutlich beim Einsatz von Fremdfirmen: Der Anlagenverantwortliche des Auftraggebers ist für alles zuständig, was mit der Freigabe der Anlage zusammenhängt. Der Aufsichtführende des Auftragnehmers (Arbeitsverantwortlicher)ist verantwortlich für die fachgerechte Durchführung des übernommenen Auftrages und die entsprechende Aufsicht über die Fremdfirmen-Mitarbeiter. Ist der Aufsichtführende zugleich Elektrofachkraft, kann er nach entsprechender Einweisung in die Anlage des Auftragebers Anlagenverantwortlicher (für den Auftraggeber) und Arbeitsverantwortlicher (für den Auftragnehmer) in einer Person (Personalunion) sein.