Sie haben einen Vorschlag, wie dieser Glossarartikel verbessert werden könnte?
Im folgenden Formular können Sie den Eintrag direkt bearbeiten. Wenn Sie auf "senden" klicken, wird Ihr Verbesserungsvorschlag für diesen Glossarartikel an uns gesendet. Wir werden Ihren Vorschlag bei Eignung in das Glossar übernehmen. Redaktionelle Änderungen behalten wir uns dabei vor. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn
eine versicherte Person bei einer betrieblichen Tätigkeit (Betriebsgefahr)
durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z.B. Hieb, Stich, Schlag, Stoß)
körperlich geschädigt wird.