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Glossar

Arbeitsunfall

Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn

  • eine versicherte Person bei einer betrieblichen Tätigkeit (Betriebsgefahr)

  • durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z.B. Hieb, Stich, Schlag, Stoß)

körperlich geschädigt wird.