Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn
eine versicherte Person bei einer betrieblichen Tätigkeit (Betriebsgefahr)
durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z.B. Hieb, Stich, Schlag, Stoß)
körperlich geschädigt wird.