Nach allgemeinem Begriffsverständnis rechnet man staatliche Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) und die von den Berufsgenossenschaften erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften/Unfallverhütungs-vorschriften zu den Arbeitsschutzvorschriften. Rechtssystematisch ist jedoch zu unterscheiden zwischen "anderen Rechtsvorschriften", insbesondere Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Diese Unterscheidung ergibt sich aus § 2 Abs. 4 ArbSchG.
Demnach sind (rechtssystematisch) Arbeitsschutzvorschriften alle staatlichen Bestimmungen, die Maßnahmen der Arbeitssicherheit (sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Art) enthalten und dem Schutz der Versicherten dienen. Beispiele: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Atomgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung und weitere.