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Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen kurz: Arbeiten unter Spannung

Jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt.

Arbeiten unter Spannung im Sinne dieser Regel sind Tätigkeiten wie

  • Verbinden

  • Montieren/Demontieren,

  • Ein- und Ausbauen,

  • Gängigmachen und Fetten und

  • Anbringen von Schutz- und Hilfsmitteln

an Anlagen, die nicht oder nicht vollständig freigeschaltet wurden.

Sie stellen einen Sonderfall des Arbeitens an elektrischen Anlagen dar. Hierbei kann eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berühren oder in die Gefahrenzone gelangen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Arbeiten an nicht freigeschalteten Anlagen durchgeführt werden. Hierzu enthält § 8 BGV A3 eindeutige Festlegungen. Ebenso finden sich hierzu detaillierte Angaben in DIN VDE 0105-100 Abschn. 6.3.