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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz stellt die Summe der rechtlichen, organisatorischen, medizinischen und technischen Maßnahmen dar, die zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer bei der Arbeit getroffen werden müssen. Man unterscheidet zwischen sozialem und technischem Arbeitsschutz (sachliche Betrachtungsweise), staatlichem und autonomem Arbeitsschutzrecht (formelle Betrachtungsweise).

Prävention ist ein (wichtiges) Teilgebiet des Arbeitsschutzes, d.h. der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie bezeichnet insbesondere die Aufgaben der Berufsgenossenschaften und anderer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Abgrenzung zum Aufgabengebiet der staatlichen Gewerbeaufsicht, das weiter gezogen ist.

Zur Prävention zählen insbesondere Maßnahmen zur

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,

  • Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,

  • Vermeidung von Verschleißschäden,

  • menschengerechten Gestaltung der Arbeit.