Arbeiten "unter Leitung und Aufsicht" ist ein Vorgang, der sich begrifflich an die Führungsverantwortung des Unternehmers und Vorgesetzten anlehnt. Wer "Leitung und Aufsicht" über andere hat, muss auch für deren Sicherheit sorgen. Das ist enger zu verstehen als der umfassende Begriff "Führungsverantwortung". Der Begriff Arbeiten "unter Leitung und Aufsicht" bezieht sich auf eine fest umrissene Aufgabe oder eine bestimmte Arbeit, die zeitlich und räumlich begrenzt, also in ihrem Umfang vom Unternehmer oder Vorgesetzten von vornherein abgesteckt ist. Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens trägt derjenige, der die "Leitung und Aufsicht" hat, die (begrenzte) Führungsverantwortung sowie die Fachverantwortung gegenüber den zugeteilten Mitarbeitern, die nicht die Erfahrungen und Kenntnisse der - verantwortlichen - Elektrofachkraft haben: mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen haftungsrechtlicher, evtl. auch strafrechtlicher Art.