Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind Tätigkeiten aller Art, bei denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeugen oder anderen Gegenständen die Schutzabstände nach Tabelle 4 der Durchführungsanweisungen zur BGV A3 bzw. Tabelle 103 von DIN VDE 0105-100 von unter Spannung stehenden Teilen, gegen deren direktes Berühren kein vollständiger Schutz besteht, unterschreiten kann, ohne unter Spannung stehende Teile zu berühren oder bei Nennspannungen über 1 kV die Gefahrenzone zu erreichen.