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Unter „anschlussfertige Betriebsmittel“ versteht man Betriebsmittel, deren Anschluss-, Verbindungs-, Steuer- und Schutzleiter fest in anschlussfertigen, berührungssicheren Steckverbindern oder Steckvorrichtungen zusammengefasst und über diese zwangsweise, in der richtigen Reihenfolge und unverwechselbar angeschlossen bzw. miteinander verbunden werden (z.B. PC-Anlagen mit Drucker, kleinere verwendungsfertige Betriebsmittel zum Heizen, Leuchten oder Bearbeiten von Werkstoffen, wie z.B. Bohrmaschinen). Betriebsmittel, die zusätzlich mit einzelnen zur Sicherheit notwendigen Schutzleitern, Ausgleichleitern oder Masseverbindungen verbunden werden müssen, gelten nicht als anschlußfertig. Eine Ausnahme bildet hier das Werkstück-Massekabel von Lichtbogenschweiß- und Schneidgeräten.