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Glossar

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluss gehalten werden. Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet.
Hierzu gehören z.B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen, Schalterzellen, Verteilungsanlagen in Gehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, Maststationen, Triebwerksräume von Aufzügen.

Der Begriff "Zutritt", in diesem Falle mit - "Zugriff" - bei Schaltschränken, kleineren Verteilungen und ähnlichen Betriebsmitteln- gleichzusetzen, bedeutet, dass in jedem Fall eine Sperre, d.h. ein Schloss (mit Schlüssel) oder eine Verriegelung (mit Werkzeug) gelöst werden muss, damit überhaupt die beauftragte Person in Bereiche gelangt, in denen nicht vollständig gegen Berührung geschützte, unter Spannung stehende aktive Teile vorhanden sind. Die Begriffe "Eintritt" oder "Betreten" enthalten gegenüber eine weniger scharfe Abgrenzung, d.h. für die Praxis, dass zwar in diesen Fällen, z.B. bei elektrischen Betriebsstätten, nicht jedermann der Zugang möglich sein darf; an Abgrenzungen und Hindernisse werden jedoch weniger scharfe Anforderungen gestellt.