Sie haben einen Vorschlag, wie dieser Glossarartikel verbessert werden könnte?
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Der Anlagenbeauftragte ist der vom Anlagenverantwortlichen mit der Durchführung der Einweisung und ergänzenden Sicherheitsüberwachung über eine Fremdfirma beauftragte Mitarbeiter des Auftraggebers. Er fungiert als "Bindeglied vor Ort" zwischen Anlagenverantwortlichem und Arbeitsverantwortlichem der Fremdfirma. Er muss die Qualifikation einer Elektrofachkraft haben. Die Benennung eines Anlagenbeauftragten ist nicht zwingend, er soll den Anlagenverantwortlichen entlasten, wenn dieser an der direkten Absprache und gemeinsamen Koordinierung der Schalt- und Aufsichtsaufgaben mit dem Arbeitsverantwortlichen, z.B. bei weiträumigen Anlagen oder umfangreichen Arbeiten, verhindert ist.