Aktive Teile sind Leiter - einschließlich des Neutralleiters - und leitfähige Teile der Betriebsmittel, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Spannung stehen.
Dieser Begriff hat im Hinblick auf die §§ 6 und 7 BGV A3 besondere Bedeutung:
§ 6 bezieht sich auf solche Fälle, wo an aktiven Teilen bestimmte Tätigkeiten durchzuführen sind.
§ 6 regelt das Verhalten und die Maßnahmen, die notwendig sind, wenn
sich in der Nähe spannungsfreier aktiver Teile, an denen gearbeitet werden soll, andere aktive Teile befinden, die unter Spannung stehen,
Bedienvorgänge in der Nähe aktiver Teile durchgeführt werden müssen.
§ 7 erfasst demgegenüber elektrotechnische und nicht elektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe aktiver Teile an Körpern (z.B. Schaltanlagen, Gerüsten) oder auch an Bauwerken durchzuführen sind.
Für elektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile bis 1.000 V werden in der Durchführungsanweisung (DA) zu § 6 Abs. 3 BGV A3 abgesehen von einem Hinweis auf DA zu § 7, keine konkreten Angaben gemacht. Nach Tabelle 2 der DA zu § 7 wird für diesen Fall die Gefahrenzone mit der Angabe "keine Berührung" auf einen für die Praxis kaum verwertbaren Begriff bzw. Abstand reduziert.
Andererseits ist der Schutzabstand/die Annäherungszone aus Tabelle 3 mit 0,5 m bis 1.000 V für elektrotechnische Arbeiten in und an Niederspannungsschaltanlagen, NH-Verteilungen, Türen von Schaltschränken und dergleichen kaum realisierbar.
In Anlehnung an die in DIN EN 50274/VDE 0660 Teil514 (bisher DIN VDE 0106 Teil 100) angegebenen Abmessungen wird man daher im allgemeinen eine Abdeckung, Abschrankung oder Verkleidung dann vorsehen, wenn z.B. der Austausch von Schaltgeräten, das Herstellen von Anschlüssen und dergleichen in einem Abstand von weniger als 25 cm von unter Spannung stehenden aktiven Teilen erfolgen muss. Wenn immer möglich sollte aber eine Freischaltung dieser Teile erfolgen. Auf Abdeckungen, Abschrankungen und dergleichen kann dann verzichtet werden und die Arbeit ist schneller und sicherer abzuwickeln.