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Glossar

Gleichzustellende Risiken

Gleichzustellende Risiken sind Gebäude, Räume, Orte, Stellen in Räumen
oder im Freien, in denen unwiederbringliche Kulturgüter vorhanden sind
(z.B. Museen, Galerien, Archive und Baudenkmäler) oder eine erhöhte Sachwertgefährdung
bzw. ein erhöhtes Betriebsunterbrechungsrisiko besteht (z.B.
EDV-Zentralen, Leitwarten, Großbahnhöfe und Großflughäfen). Ob eine erhöhte
Sachwertgefährdung und/oder erhöhtes Betriebsunterbrechungsrisiko vorliegt,
wird in der Regel vom Versicherer im Rahmen der individuellen Risikobetrachtung
ermittelt.