Feuergefährdete Betriebsstätten sind nach den „Sicherheitsvorschriften für
elektrische Anlagen bis 1000 V“ (VdS 2046) Räume oder Orte oder Stellen in
Räumen oder im Freien, bei denen die Brandgefahr durch
Die vorgenannte Brandgefahr besteht im Vorhandensein einer gefahrdrohenden
Menge von leicht entzündlichen Stoffen, die sich an erhöhten betriebsoder
fehlerbedingten Temperaturen von elektrischen Betriebsmitteln entzünden
können.