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Glossar

Feuergefährdete Betriebsstätten

Feuergefährdete Betriebsstätten sind nach den „Sicherheitsvorschriften für
elektrische Anlagen bis 1000 V“ (VdS 2046) Räume oder Orte oder Stellen in
Räumen oder im Freien, bei denen die Brandgefahr durch

  • de Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien,
  • die Verarbeitung oder die Lagerung von brennbaren Materialien oder
  • die Ansammlung von Staub oder ähnlichem verursacht wird.

Die vorgenannte Brandgefahr besteht im Vorhandensein einer gefahrdrohenden
Menge von leicht entzündlichen Stoffen, die sich an erhöhten betriebsoder
fehlerbedingten Temperaturen von elektrischen Betriebsmitteln entzünden
können.