Mit den neuen Normen DIN EN 61936-1 und DIN EN 50522 werden Anforderungen für die Projektierung und Errichtung von Starkstromanlagen u.a. in Wechselspannungsnetzen über 1.000 V und einer Frequenz bis 60 Hz festgelegt. Ziel ist eine sichere und störungsfreie Funktion für einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen.
Neue Normen: DIN EN 61936-1 und DIN EN 50522
Die neu erschienenen Normen DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) und DIN EN 50522 (VDE 0101-2) sind seit dem 01.11.2011 anzuwenden. Jedoch kann die abgelöste Norm DIN VDE 0101 (VDE 0101) von Januar 2000 noch bis zum 01.11.2013 herangezogen werden.
Als Starkstromanlagen im Sinne dieser Normen gelten beispielsweise Schalt- und Umspannanlagen, Schaltgeräte und/ oder Transformatoren außerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten, Stromerzeugungsanlagen an einem räumlich begrenzten Ort sowie das elektrische Netz einer Industrieanlage oder anderer industrieller, landwirtschaftlicher, gewerblicher oder öffentlicher Räumlichkeiten.
Anwendungsbereich der neu erschienenen Normen ist die Festlegung von Anforderungen für die Projektierung und Errichtung von Starkstromanlagen in Wechselspannungsnetzen über 1.000 V und einer Frequenz bis 60 Hz sowie deren Erdungsanlagen. Weiterhin sind die Normen bis zum Erscheinen eigener Regeln auf Starkstromanlagen in Gleichspannungsnetzen über 1.500 V sinngemäß anwendbar. Grundsätzlich haben Betriebsmittelnormen oder Normen für fabrikfertige, typgeprüfte Schaltanlagen (mit eigenen Normen) Vorrang vor Anwendung der neu erschienen Norm.
Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorausgegangenen Norm zählen:
Abschnitt 4.1.2 befasst sich beispielsweise mit notwendigen Vereinbarungen zwischen Herstellern und Betreibern von Schaltanlagen. Es werden Hinweise zur Auslegung und Errichtung der Schaltanlagen gegeben. Ebenso ist bei der Projektierung der Anlagen die Betriebsführung des Betreibers zu berücksichtigen. Wesentliche Punkte sind hierbei:
Interessanterweise werden, im Gegensatz zu Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, zum Thema Prüfungen keine konkreten Angaben über notwendige Prüfumfänge gemacht. Bei genauer Interpretation der vorliegenden Normen kommt hier dem Element „Vereinbarungen zwischen Herstellern und Betreibern“ eine besondere Bedeutung zu.
Zusammenfassend sind in den neuen Normen die Anforderungen zur Projektierung und Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV vorgegeben, die sowohl die Interessen von Herstellern und Errichtern dieser Anlagen als auch die von Betreibern berühren.
Quelle: f-engineers
Veröffentlicht: 09.01.2012