Berichte aus der Praxis
Vorsicht bei „alternativen Messmethoden“
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wird mitunter durch Faktoren wie Zugänglichkeit erschwert. Da wendet manch ein Dienstleister „mal eben“ eine Alternativen an ‒ nicht immer zulässige Methoden, wie unser Beispiel zeigt. Eine externe Elektrofachkraft (Ingenieur und vereidigter Sachverständiger) schlug einem Unternehmen eine Ersatzmessung für die Schutzleiterstrommessung der einzelnen zu prüfenden Geräte gemäß DIN VDE 0701-0702 vor.
Vorsicht bei alternativen Messmethoden
Pauschal am Einspeisekabel gemessen
Ein Auszug aus der Beschreibung seiner Methode:
„Der Schutzleiterstrom wird durch eine Messung in der Niederspannungsunterverteilung ermittelt. Hier stellt sich die Situation zum Beispiel wie folgt dar: Unterverteilung als Standschrank mehrfeldrig TN-S-System, Einspeisung NYCWY 4x95/50 mm². Versorgt werden etwa 80-120 Steckdosenstromkreise und 20 -30 Beleuchtungsstromkreise. Die Leitungen der abgehenden Stromkreise werden in einem Verdrahtungskanal gebündelt und an Reihenklemmen angeschlossen.
Durch die Bündelung der Leitungen im Verdrahtungskanal ist eine Zugänglichkeit der einzelnen Schutzleiter nicht gegeben. Ersatzweise wurde daher der Strom am Schutzleiter des Einspeisekabels gemessen. Gemessen wurden 200 mA, nach Aussage des Prüfers ist der Wert aufgrund langjähriger Erfahrungen aussagekräftig genug, um die angeschlossenen elektrischen Geräte in Bezug auf den Schutzleiterstrom als bestanden zu bewerten.“
Nicht im Sinne der Richtlinie
Stefan Euler, BDSH geprüfter Sachverständiger, und Dr.-Ing. Thorsten Neumann ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen (IHK) bestätigen jedoch:
Die beschriebene Prüf- Methode ist nicht im Sinne der DIN VDE 0701-0702 und in keiner Weise rechtssicher.
Der Einschätzung der beiden Sachverständigen schließen sich weitere Fachleute an: Dieter Feulner, Klaus Bödeker (Mitglieder im DKE 211), Hinrich Tribius (VDS) und Holger Bluhm (VDS).
Summenstrom kein Maßstab für einzelne Geräte
Nach der Erfahrung der Experten ist es überhaupt nicht möglich, aufgrund eines Summenstromes in der Verteilung auf die Sicherheit eines einzelnen Gerätes zu schließen.
Die DIN VDE 0701-0702 fordert ganz klar eine komplette Prüfung (ohne Isolationswiderstand). Das bedeutet: Die Messung des Schutzleiter- und Berührungsstromes muss in beiden Steckerpositionen erfolgen.
Allgemeine Prüfungen
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Am Gerät sind Einzelprüfungen nach den Abschnitten 5.2 bis 5.10 der DIN VDE 0701-0702 durchzuführen, soweit möglich.
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Die angegebene Reihenfolge der Prüfungen der DIN VDE 0701-0702 ist unbedingt einzuhalten, die in den Anhängen genannten Ergänzungen sind zu berücksichtigen.
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Jede Einzelprüfung muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden sein, bevor die Nächste startet.
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Kann eine Einzelprüfung nicht durchgeführt werden, so entscheidet der Prüfer, ob die angestrebte Sicherheit trotzdem vorhanden ist. Das ist zu begründen und zu dokumentieren!
Keine Aussage über die Sicherheit
Bei angeschlossenen externen Einrichtungen wie Datenleitungen, Antennenleitungen usw. ergeben die Messungen lediglich Aussagen über die Gesamtkonfiguration, aber keine Aussage über die Sicherheit des einzelnen Gerätes. Wenn die externen Einrichtungen abgetrennt werden und die Verbindungsleitungen am zu prüfenden Gerät verbleiben, können die Messergebnisse verfälscht sein.
Zugelassene Einschränkungen
Fest mit der Anlage verbundene oder mit Stecker ausgestattete Geräte, die bei der Prüfung nicht von der Anlage getrennt werden können (bzw. dürfen), sind ebenfalls so zu prüfen, wie es die DIN VDE 0701-0702 fordert. Da das in der Praxis nicht immer möglich ist, gibt es zugelassene Einschränkungen, wie zum Beispiel:
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Messen des Schutzleiterwiderstandes und des Berührungsstromes
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Messen des Berührungsstromes
Achtung: Nur 50 Prozent Sicherheit durch nur eine Steckerposition.
Wiederholungsprüfung nach Trennung
Außerdem sind Geräte, die über einen Stecker angeschlossen sind, nach dem Trennen von der Anlage vor dem nächsten Benutzen einer vollständigen Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0701-0702 zu unterziehen. Fest installierte Geräte müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nach der erneuten Montage und vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0105-100 oder 0701-0702 geprüft werden.
Ob und wann diese erneute bzw. ergänzende Prüfung der Geräte nach Trennung von der Anlage vorzunehmen ist, muss vom Verantwortlichen (Unternehmer/Betreiber) ermittelt werden. Hier gibt es nach der Erfahrung der Experten die größten organisatorischen Probleme.
Dabei sind die allgemeinen Vorgaben doch in der BetrSichV verankert. Dort heißt es in §3 zur Gefährdungsbeurteilung: „Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln (…)“. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber steht nun in eigener Verantwortung und muss jedes Arbeitsmittel auf die davon ausgehende Gefahr für die Benutzer beurteilen.
Externe Dienstleister: Befähigung vorhanden?
Einen weitere wichtige Aussage trifft der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zu § 3 Abs. 3 „Befähigungsnachweis externer befähigter Personen“. Dabei ging es um die Frage, inwieweit sich der Arbeitgeber über die Eignung befähigter Personen zu vergewissern hat, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt wurden: Genügt die Versicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen?
Die Antwort hierzu fällt deutlich aus: „Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der überwachungsbedürftigen Anlagen, liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. Die Beauftragung externer befähigter Personen entlastet ihn nicht!“
Fazit
Vor dem Hintergrund der BetrSichV muss sich der Unternehmer bei der Prüfung von Arbeitsmitteln folgende Fragen stellen:
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Habe ich mit meiner Lösung das geforderte Schutzziel erfüllt?
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Habe ich z. B. die Vorschläge aus den TRBSen umgesetzt und damit den „Beweis des ersten Anscheins“ bestätigt?
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Ist die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel als ganzheitlicher Prozess in den Arbeitsablauf des Betriebs integriert und kontrolliert?
…alles Fragen, auf die der Unternehmer eine plausible Antwort parat haben muss.
Autorin: Christine Lendt, www.recherche-text.de, nach einer Vorlage von Stefan Euler.
Frau Lendt ist freie Journalistin, Herr Euler ist BDSH-geprüfter Sachverständiger


