Schutzklasse I oder II
Euro- oder Schuko-Stecker bei 2-adrigen Leitungen von schutzisolierten Geräten?
Ist es statthaft Schukostecker an 2-adrige Leitungen von schutzisolierten Geräten, statt einen Euro-Stecker anzuschließen? In der Praxis werden viele Geräte der SKII mit Schukostecker vorgefunden. Bei der Wiederholungsprüfung ist dann das Problem, das die Messgeräte dann diese als SKI erkennen und nicht als SKII.
Euro- oder Schuko-Stecker
Das Thema Auswechseln von Steckern an 2 adrigen Anschlussleitungen bei Betriebsmitteln mit doppelter oder verstärkter Isolierung als Betriebsmittel der Schutzklasse II bezeichnet ist ein oft und heiß diskutiertes Thema.
Die Frage die immer wieder aufgeworfen wird: Darf ich einen Schutzkontaktstecker an die 2 adrige Anschlussleitung anbringen oder nicht?
Geräte der Schutzklasse II erkennt man an folgendem Zeichen:
Bei dieser Thematik muss zuerst eine klare Definition von Begrifflichkeiten bei Steckern einhergehen.
1. Eurostecker
Der Eurostecker darf mit maximal 2,5 Ampere belastet werden. Typische Anwendungsgebiete des Eurosteckers sind Geräte der Schutzklasse II mit geringerer Leistung, wie beispielsweise Radios und Leuchten. Wird eine höhere Stromfestigkeit benötigt, wird der Konturenstecker ohne Schutzleiter verwendet.
2. Konturenstecker
Der Konturenstecker (Typbezeichnung: CEE 7/17) wurde entwickelt, um, ähnlich wie der Eurostecker, universell in Europa verwendet werden zu können. Dieser Stecker kommt häufig bei Geräten der Schutzklasse II wie Staubsaugern, Haartrocknern, Bohrmaschinen usw. zum Einsatz, deren Stromaufnahme höher als 2,5 A ist und somit der Anwendungsbereich des Eurosteckers (max. 2,5 A) nicht mehr zugelassen ist.
3. Schutzkontaktstecker
Dieser Schutzkontaktstecker (Typbezeichnung: CEE 7/7) wird im Normalfall zum Anschluss an eine 3- adrige Leitung verwendet: ein Außen- und ein Neutralleiter zuzüglich des geerdeten Schutzleiters.
Nun zu der eigentlichen Frage:
Aus meiner Sicht gibt es in den derzeit gültigen Normen diesbezüglich keine eindeutig Regelung. Auch dürfen sich die Elektrofachkräfte (EFK) bzw. befähigten Personen (bP) nicht hinter einem Mundgerecht serviertes Kochrezept verstecken damit meine ich VDE Normen oder sonstige zur Anwendung gelangende Gesetze und Vorschriften denn die von vielen gewünschten Kochrezepte gibt es nicht und wird es auch nie geben! Viel mehr kommt es auf die richtige Befähigung der Fachkräfte an die eine solche Entscheidung zu treffen haben.
Welche Fragen muss sich die EFK bzw. bP hier stellen?
- Gibt es auch einen auswechselbaren Stecker, für 2 adrige Anschlussleitungen, der die geforderten Eigenschaften für den Einsatz im rauen Betrieb mit sich bringt?
Ja solche Stecker gibt es unter der Bezeichnung Konturenstecker, siehe vorstehende Erläuterung.
Jedoch ist ein solcher Konturenstecker meistens nicht als Ersatzteil in den Unternehmen verfügbar!
- Wie sieht es nun mit dem anbringen eines Schutzkontaktsteckers an eine 2-adrige Anschlussleitung eines Gerätes der Schutzklasse II aus?
Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen einen Schukostecker als Ersatz an eine 2-adrige Anschlussleitung von Schutzklasse II Geräten, statt eines Konturensteckers (TYP CEE 7/17), anzuschließen?
Folgende Punkte müssen Beachtung finden:
- Ist der Stecker mechanisch kompatibel zur Anschlussleitung?
- Kann eine richtige Zugentlastung hergestellt werden?
- Ist die erforderliche Schutzart zu gewährleisten?
- …
Können diese Fragen eindeutig mit Ja beantworten werden besteht kein Risiko des Anschlusses eines Schukosteckers, statt eines Konturensteckers, an eine 2-adrige Anschlussleitung von Schutzklasse II Geräten.
Wie eingangs schon erwähnt gibt es durch solche Reparaturen natürlich Folge-probleme!
Bei den erforderlichen Prüfungen der Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 gibt es Messgeräte (z. B. Secutest- Geräte der Firma GMCI) die automatisch, anhand des vorhandenen Steckers, die Klassifizierung des Prüflings vornehmen. Das wiederum bringt Probleme bei der nachfolgenden Prüfung mit sich. Wenn der zum Einsatz gelangte Prüfer nicht die notwendige Befähigung besitzt, diesen Umstand richtig zu deuten, wird das Prüfergebnis natürlich wegen nicht bestandener Schutzleiterprüfung (RSL) negativ ausfallen…
Hier sei jedoch auf die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 2 Abschnitt 7 (befähigte Person) und der konkretisierenden TRBS 1203-3 verwiesen.
Die TRBS 1203-3 stellt folgende Anforderungen an die befähigte Person die für das Prüfen ortsveränderlichen Betriebsmittel eingesetzt wird:
- die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen.
- die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und/oder Anlagen besitzen.
- befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss über die für die vorgesehenen Prüfaufgaben im Einzelnen erforderlichen Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten technischen Regeln verfügen und
- die Kenntnisse sind zu aktualisieren >>> „Weiterbildung“ ist unabdingbar!!!
Die Auslegung der o.g. BetrSichV und der TRBS 1203-3 bleibt nun Ihnen überlassen, da jeder Arbeitgeber in eigener Verantwortung seine befähigte(n) Person(en) selbst rekrutieren und bestellen muss.
Kurze Erläuterung
Nach § 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber folgendes zu beachten:
- für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.
Näher möchte ich an dieser Stelle auf diese doch recht brisante Thematik, der befähigten Person, nicht eingehen.
Eine weitere häufig gestellte Frage ist folgende:
An einem schutzisoliertem Gerät ist der Anschlussstecker (Konturenstecker CEE 7/17) bzw. die 2- adrige Anschlussleitung defekt. Darf eine 3 adrige- Anschlussleitung mit Schutzkontaktstecker hier zur Anwendung gelangen?
Antwort:
Frühere Normen enthielten Aussagen zur Anschlussleitung einschließlich Stecker.
Aus meiner Sicht gibt es in den derzeit gültigen Normen diesbezüglich keine eindeutig Aussage mehr.
In früheren Ausgaben der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), z.B. in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100 Teil 410):1983-11, gab es zumindest den direkten Hinweis, dass Schutzkontaktstecker und eine Anschlussleitung mit Schutzleiter an schutzisolierten Betriebsmitteln nicht grundsätzlich verboten war.
Dies galt für den Fall, wo der Schutzleiter am Betriebsmittel nicht angeschlossen wird. Im Abschnitt 6.2.8 dieser Ausgabe hieß es hierzu:
Enthält die Anschlussleitung eines Betriebsmittels einen Schutzleiter, so muss dieser im Stecker angeschlossen werden, während im Betriebsmittel kein Anschluss erfolgen darf.
Somit war klar ausgesagt, dass ein Betriebsmittel sofern in der Betriebsmittelnorm nichts anders festgelegt war sowohl im Neuzustand als auch bei Instandsetzung mit einer 3- adrigen Anschlussleitung versehen werden durfte, die einen Schutzleiter enthält und es durfte auch ein Schutzkontaktstecker zur Verwendung gelangen.
Heute gibt es sowohl in der DIN VDE 0701-0702 vom Juni 2008 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte und Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte als auch in den Normen der Reihe DIN VDE 0700 (VDE 0700) für die Herstellung handgeführter elektrischer Betriebsmittel diesbezüglich keine Festlegungen bzw. negative Aussagen.
Daher bestehen gegen das Auswechseln der 2- adrigen Anschlussleitung gegen eine 3- adrige Anschlussleitung mit Schutzleiter und Schutzkontaktstecker keine Einwände.
Dies setzt voraus, dass der in der Anschlussleitung enthaltene Schutzleiter nicht an berührbar leitfähige Teile des Betriebsmittels der Schutzklasse II, jedoch an den Schutzkontakten des Steckers angeschlossen wird. Im Betriebsmittel sollte nach meiner Meinung der Schutzleiter nicht abgeschnitten werden, sondern entweder an eine entsprechend isoliert ausgeführte und gekennzeichnete Anschlussstelle geführt werden oder das Ende sicher isoliert und dieser Leiter selbst sicher befestigt werden, sodass eine ungewollte Berührung mit leitfähigen Teilen ausgeschlossen werden kann.
Ein Hinweis sei jedoch noch erlaubt:
Die neue DIN VDE 0701-0702 trägt der zunehmenden Verwendung falscher Leitungen und Stecker an ortsveränderlichen Betriebsmitteln mit folgender Aussage Rechnung.
Bei der Sichtprüfung ist die Bestimmungsgemäße Auswahl und Anwendung von Leitungen und Stecker zu bewerten! Als Orientierungshilfe kann hier die BGI 600 (alt ZH1/ 249) >>> Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen oder die BGI 5090 Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zur Anwendung gelangen.
Autor: Stefan Euler
Stefan Euler ist BDSH geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik.
Mehr Artikel zum Thema DIN VDE.


