DIN VDE 0100-701
Räume mit Badewannen und Duschen – Elektroinstallation nach dem Stand der Technik
Im Oktober vergangenen Jahres erschien die Neuausgabe der DIN VDE 0100-701. Zum ersten mal ist es nun eine harmonisierte IEC-Norm – dadurch haben sich einige interessante Änderungen ergeben.
Räume mit Badewannen und Duschen
Schon 1931 forderte die „Vorschrift zur Errichtung von Starkstromanlagen“ (dem Vorläufer der VDE 0100) im § 31 eine besondere Behandlung von Baderäumen. Damit machte man schon früh deutlich, dass Installationen in diesen Räumen ein besonderes Gefährdungspotential darstellen. Im Laufe der Zeit änderten sich die prinzipiellen Anforderungen nur wenig. Erst mit dem FI-Schutzschalter und zunehmender Verwendung von Kunststoffwerkstoffen im SHK-Bereich kam Bewegung in die Sache. Auch der Wandel vom „Bad“ zur „Wellneszone zu Hause“ und damit verbundene höhere Technisierung musste mit bedacht werden. Letztendlich wurden durch die geänderten Anforderungen in Räumen mit Badewannen und Duschen und durch Harmonisierung eine Neuausgabe der Norm erforderlich.
Räume mit Badewanne oder Dusche im Sinne der neuen DIN VDE 0100-701:2008-10 sind:
-
Von Gebäuden, Fahrzeugen oder Containern umschlossene Räume und
-
Mit einer fest eingebauten Bade- oder Duscheinrichtung für Personen versehen.
Ausgenommen sind Notduschen, ebenso Badewannen und Duschen, die zur medizinischen Behandlung dienen, Saunen und Schwimmbäder.
Bei der Begriffsdefinition der Räume haben sich also keine Änderungen ergeben.
Bereiche & Definition
Doch schon bei der Einteilung der Bereiche kam es zu Änderungen. Der Bereich 1 ist jetzt nicht mehr starr nach oben hin begrenzt, sondern wird nach oben hin geöffnet. Nun erstreckt sich der Bereich 1 bis mindestens 225 cm über OKFF oder bis zum höchsten fest angebrachten Wasserauslass. Allerdings ist hier nur der Wasserauslass aus der Wand gemeint. Die Handbrause, die auf den Halter an der Wand aufgesteckt werden kann, ist keine Bereichserweiterung.
Beispiel: Dusche mit Mischerbatterie, Anschlusspunkt für Handbrause auf 1,50m über OKFF, daran angeschlossen ist der Brauseschlauch mit Handbrause. Die kann an der Wandstange einhängt werden, bei der der höchste Punkt bei 2,40m über OKFF liegt. Es besteht keine Erweiterung des Bereiches 1 nach oben, da der höchste Anschlusspunkt unterhalb von 2,25m über OKFF liegt.
Präziser wurde definiert, was man bei der Bereichsabgrenzung unter „fest angebrachte Abtrennungen“ zu verstehen hat. Das Entfernen dieser Abgrenzungen muss eine „Bauliche Maßnahme“ darstellen.
Doch was ist eine bauliche Maßnahme?
Das Entfernen dieser Abtrennung sollte nicht ohne einen Handwerker erfolgen können. Es darf nicht im Rahmen eines normalen Mieterwechsels stattfinden können. Letztendlich wird der Praktiker vor Ort wieder mit der Einordnung alleingelassen. Ist die fest montierte Abtrennung aus 12mm Verbundglas wirklich eine feste Abtrennung oder doch eher die 6cm-Trennwand aus Gasbetonstein? Eine einfache Abtrennung aus Kunststoff, die mit vier Schrauben im Fliesenspiegel befestigt ist, stellt keine fest angebrachte Abtrennung im Sinne der Norm dar.
Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich
Gravierende Änderungen gab es beim zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (SEBT). Durch Acrylwannen, Kunstoffabwasserrohre und Aluminium-Verbundrohr für Wasser und Heizung stand der Praktiker häufig vor der Frage, was er den überhaupt noch einbeziehen kann.
Dies Problem hat man ganz einfach beseitigt: Wenn ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (also der Hauptpotentialausgleich) vorhanden ist, darf der zusätzliche Schutzpotentialausgleich ersatzlos entfallen.
Die Norm empfiehlt, wenn kein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene vorhanden ist, lieber diesen nachzurüsten, als einen zusätzlichen Schutzpotentialausgleich zu errichten.
Erst wenn das nicht geht, dann gelten einige Anforderungen:
Der SEBT muss den Anforderungen an Schutzleiter genügen. Er braucht nicht mehr zwangsläufig mindestens 4mm² stark sein. Bei geschützter Verlegung kann jetzt durchaus 2,5mm² Cu ausreichend sein. Es wird jetzt explizit gefordert, die Verbindung vom SEBT zum Installationsverteiler separat zu verlegen.
Kunststoffummantelte Rohre müssen nicht mit einbezogen werden, wenn sie im Raum nicht berührbar sind und keine berührbaren leitfähigen Teile daran angeschlossen sind.
Beispiele: Das WICU ®-Heizungsrohr muss nur einbezogen werden, wenn daran ein Heizkörper im Raum hängt.
Ist es jedoch ein Alu-Verbundrohr, braucht weder der Heizkörper noch das (nicht anschließbare) Alu-Verbundrohr einbezogen werden.
Kabel- und Leitungsverlegung
Für fremde Kabel und Leitungen, die nicht mindestens 6 cm tief in den Wänden verlegt sind, gibt es neue Alternativen. Bisher waren fremde Kabel und Leitungen in Räumen mit Badewanne oder Dusche nur möglich, wenn sie
- über RCD mit Bemessungsdifferenzstrom kleiner/gleich 30 mA geschützt wurden und einen Schutzleiter enthielten oder
- zu den Schutzmaßnahmen Schutztrennung oder SELV / PELV gehörten.
Jetzt ist einiges an praktikablen Möglichkeiten dazu gekommen.
Fremde Kabel und Leitungen sind zulässig, wenn sie einen konzentrischen Leiter besitzen. Also wären NYCWY und NYCY zulässig, (N)YM(St) jedoch nicht, da es sich hier um einen Schirm handelt und nicht um einen konzentrischen Leiter.
Neuerdings zulässig wäre es auch, wenn die fremden Kabel und Leitungen in geerdeten Elektroinstallationssystemen verlegt werden. Das kann z.b. das alte Gasrohr sein, aber auch ein geerdetes Stapa-Rohr ist möglich. Dazu kann man auch Metall-Brüstungskanäle, Stahlblech-Leitungsführungskanäle, geschlossene Kabelwannen und ähnliches zählen.
Auch ist es jetzt zulässig, wenn eingebettete Kabel oder Leitungen mechanisch so geschützt verlegt sind, dass eine Beschädigung durch bohren, schrauben nageln oder ähnliches verhindert wird. Auch hier drängt sich das Stapa-Rohr als erster Gedanke auf, dass hier nicht geerdet werden müsste.
Die letzte Möglichkeit ist noch allgemeiner gehalten und bietet viel Raum für kreative Lösungen:
„Kabel- und Leitungsanlagen dürfen dennoch errichtet werden, wenn die eingebetteten Kabel oder Leitungen mit einer geerdeten metallenen Abdeckung (versehen werden), die die Anforderungen an einen Schutzleiter des betreffenden Stromkreises erfüllen...“1 sind für fremde Kabel und Leitungen zulässig. Damit ist sicher nicht das Streckgitter des Putzers gemeint, eher schon eine ungelochte Kabelwanne...
Betriebsmittel
Jetzt sind im Bereich 2 grundsätzlich auch Schalter und andere Installationsgeräte (ausgenommen Steckdosen) zulässig. Steckdosen sind nur zulässig, wenn es die aus der Mode gekommenen „Rasierer-Steckdosen nach VDE 0570-2-5“ sind oder aus SELV/PELV-Stromkreisen versorgt werden. Eine TAE- oder Netzwerk-Dose ist also jetzt zulässig, wenn sie aus einer SELV/PELV-Stromquelle gespeist wird. Das Telefonieren in der Badewanne wird also einfacher...
Wichtiger ist dies eher für Komponenten von Rufanlagen, die nun nicht mehr zwangsläufig „unter der Decke“ montiert werden müssen und nur über Zugschalter oder ähnliches bedienbar waren.
Im Bereich 1 sind jetzt auch Duschpumpen und Handtuchtrockner zulässig, schon seit 2004 auch Verbrauchsmittel der Raumlüftung. Der dekorative Badheizkörper mit elektrischer Heizpatrone wäre nach der Norm also hier auch einsetzbar, wenn er denn die Schutzklasse IPX4 aufweist.
Für elektrische Fußbodenheizungen und –erwärmungen gelten neue Anforderungen. Fußbodenheizungen müssen nun den relevanten Betriebsmittelnormen (siehe unten) entsprechen und durch eine metallene Umhüllung / Ummantelung oder ein feinmaschiges Metallgitter abgedeckt werden. Der Einsatz von isolierten Heizleitungen nach VDE 0253:1987-12 ist nun nicht mehr uneingeschränkt möglich. Auch muss beim Einsatz von Flächenheizungselementen nach DIN VDE 0700-96:2004-07 darauf geachtet werden, dass sie entweder der Schutzklasse I oder III entsprechen. Sonst ist es erforderlich, die o.g. metallene Umhüllung oder Abdeckung zu schaffen.
1DIN VDE 0100-701:2008-10 Abschnitt 701.512.3c) Spiegelstrich 3
SHK ist die Abkürzung für: Sanitär Heizung Klima
OKFF ist die Abkürzung für: Oberkante des fertigen Fußbodens
SEBT ist die Abkürzung für: Supplementary equipotential bonding terminal
Autor: Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo


