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DIN VDE 0105-100

Welche Arbeiten dürfen und welche müssen unter Spannung ausgeführt werden?

Entsprechend DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ wird unterschieden zwischen Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen, solchen, die aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen und sonstigen Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung ausgeführt werden dürfen.

Die DIN VDE 0105-100 gibt Richtlinien für das Arbeiten unter Spannung vor

Die DIN VDE 0105-100 gibt Richtlinien für das Arbeiten unter Spannung vor

Solche Arbeiten dürfen durchgeführt werden, wenn eine Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (siehe DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“) erfolgt.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen der Norm DIN VDE 0105-100 in den Abschnitten 6.3.1 bis 6.3.12 erfüllt sind.

Arbeiten, die laut DIN VDE 0105-100 generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen

Entsprechend Abschnitt 6.3 sind dies:

  • Alle Arbeiten, wenn sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV) oder die Stromkreise nach DIN VDE 0165 eigensicher errichtet sind oder der Kurzschluss-Strom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom oder die Energie nicht mehr als 350 mJ beträgt.
  • Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern.
  • Anbringen von Isolierplatten, Abdeckungen und Abschrankungen.
  • Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen.
  • Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung. Hierbei ist DIN VDE 0132 zu beachten.
  • Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1.000 V.
  • Heranführen von Werkzeugen und Hilfsmitteln zum Reinigen von Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V.
  • Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile, bei Nennspannungen über 1 kV mit Hilfe von Isolierstangen.
  • Herausnehmen oder Einsetzen von  nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen unter Beachtung der Abschnitte 7.4.1 und 7.4.1.101 bzw. 7.4.1.102 von DIN VDE 0105-100. Bei Nennspannungen über 1 kV sind Sicherungszangen oder gleichwertige anlagenspezifische Hilfsmittel zu verwenden.
  • Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen; hierbei sind die Normen der Reihe DIN EN 50186 (VDE 0143) zu beachten.
Mehr zum Thema: DIN VDE 0105-100

Arbeiten, die nach DIN VDE 0105-100 aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen

 Hierzu gehören nach DIN VDE 0105-100:

  • Arbeiten an Akkumulatoren oder Photovoltaikanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen. Bei Nennspannungen über 1 kV muss eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person als zweite Person anwesend sein.
  • Arbeiten in Prüfanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern. DIN VDE 0104 ist zusätzlich zu beachten.
  • Bei Nennspannungen bis 1.000 V: Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, Arbeiten bei Fehlersuche. Funktionsprüfung von Geräten und Schaltungen. Inbetriebnahme und Erprobung.
    Sonstige Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung durchgeführt werden dürfenFür diese Arbeiten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
  • Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (siehe DIN VDE 1.000-10)
  • Sicherstellung, dass die Anforderungen der Norm DIN VDE 0105-100, Abschnitte 6.3.1 bis 6.3.12, erfüllt sind.

Wer darf diese Arbeiten durchführen?

Die Forderungen hinsichtlich der fachlichen Eignung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind z.B. erfüllt, wenn die Festlegungen in Tabelle 1 beachtet werden und eine Ausbildung für die unter Spannung durchzuführenden Arbeiten erfolgt ist.

Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Elektrofachkraft (EF) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) oder einen Laien (L) handelt.

Tabelle 1: Randbedingungen für das Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen hinsichtlich der Auswahl des Personals in Abhängigkeit von der Nennspannung

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Was ist bei Inbetriebsetzungstätigkeiten zu beachten

Gewisse Tätigkeiten unter Spannung, z.B. Prüfen, Messen, Einstellen, Ausklemmen von Leitungen zur Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, sind bei der Inbetriebsetzung (und auch bei Störungsklärung und Servicearbeiten) nicht zu umgehen.

Diese Inbetriebsetzungstätigkeiten unter Spannung an Teilen mit Nennspannungen  über AC 50 V bzw. DC 120 V bis AC 1.000 V bzw. DC 1.500 V dürfen nur durch geeignete Elektrofachkräfte, die mit Inbetriebsetzungstätigkeiten an unter Spannung stehenden Teilen vertraut sind, ausgeführt werden. Hierbei ist isoliertes und zugelassenes Werkzeug entsprechend der geltenden Bestimmungen einzusetzen.


Dr.-Ing. Peter Hasse, Dipl.-Ing. Walter Kathrein


Veröffentlicht:
2009-05-13

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