Arbeitssicherheit
Warum benötigt der Unternehmer eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Dabei muss er sich den Vorgaben unterschiedlicher Regelsetzer bedienen.
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat er dazu unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten „für eine geeignete Organisation zu sorgen“ und gemäß § 7 ArbSchG „zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten“.
Im Rahmen der zu treffenden Organisationsstrukturen im Bereich der Elektrotechnik sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Normen, welche über die Nennung in § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einen „quasi-rechtsverbindlichen“ Charakter zugesprochen bekommen, umzusetzen.
Beispielsweise stellt die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“.

Damit kann der Unternehmer/Arbeitgeber bei Anwendung der DIN VDE 1000-10 die sogenannte Vermutungswirkung für sich in Anspruch nehmen, richtig und damit nicht schuldhaft gehandelt zu haben.
Wird von der DIN VDE 1000-10 abgewichen, muss die mindestens gleichwertige Erfüllung der Sicherheit im Vergleich zu den entsprechenden anerkannten Regeln der Technik im Vorfeld schriftlich nachgewiesen werden und führt aus juristischer Sicht zur Beweislastumkehr im Fall eines Schadensereignisses.

Werden vom Unternehmer/Arbeitgeber die zuvor genannten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht beachtet, droht nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 26 Arbeitsschutzgesetz ein Organisationsverschulden für den Unternehmer/Arbeitgeber. Zusätzlich wären nach einem Unfall eines Mitarbeiters auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen eines Prozesses für den Unternehmer/Arbeitgeber bzw. dem verantwortlichen Vorgesetzten zu befürchten.
Fazit:
Daher muss die Verantwortung im elektrotechnischen Betrieb-/Betriebsteil eines Unternehmens, z. B. für die Planung, den Bau, den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie für die Auswahl und den Einsatz von im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen von einer verantwortlichen Elektrofachkraft übernommen werden.
Autor: Stefan Euler, BDSH geprüfter Sachverständiger
Weiterführende Informationen
VDE-Schriftenreihe 135: "Die verantwortliche Elektrofachkraft"
Grundzüge und praktische Aspekte beim Aufbau einer rechtssicheren
Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik nach DIN VDE 1000-10



