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Vorschriften

TRBS 2131 versus BGV A3?

Ein Leser schrieb an die Redaktion von elektrofachkraft.de: "Was ist der gravierende Unterschied zwischen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und der neuen, im November 2007 veröffentlichten Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131 – “Elektrische Gefährdungen“?" Wir haben die Frage an unseren Experten Michael Lochthofen weitergegeben. Lesen Sie hier die Antwort unseres Experten.

Behalten Sie den Überblick-Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 versus Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131

Behalten Sie den Überblick-Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 versus Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131

Viele Praktiker haben noch nicht wahrgenommen, was die Technische Richtlinie zur Betriebssicherheit TRBS 2131 eigentlich ist – sie ist der Nachfolger der BGV A3!

Außer inhaltlichen Änderungen hat sich zusammen mit der Namensänderung noch etwas Wichtiges getan:

Die früheren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften VBG 4, BGV A2 und BGV A3 sind jetzt keine Regelwerke der Berufsgenossenschaften mehr.

Da der Arbeitsschutz europaweit in den Aufgabenbereich des Staates gerückt ist, wurde eine Umstrukturierung erforderlich. So sind jetzt auch aus anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken einige Festlegungen übernommen worden.

Was 30 Jahre gut war, ist jedoch nicht von heute auf morgen überholt und schlecht. Immerhin basieren die Forderungen der BGV A3 auf jahrzehntelanger Erfahrung mit unzähligen schweren Arbeitsunfällen.

Das Ergebnis dieser Erfahrungen ist die TRBS 2131, nun als staatliches Recht und nicht mehr nur als eine Bestimmung einer Unfallklasse.

Mehr zum Thema: TRBS 2141 und BGV A3

Was hat sich wirklich geändert?

Präventionsgedanke

Die Denkweise hat sich geändert. Früher wurden aufgrund von Arbeitsunfällen neue Regeln erstellt, heute geht man „präventiv“ vor. Es wurden Formulierungen verwendet wie „in der Regel“ oder „Richtwerte sind“.

Durch den Präventivgedanken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird jetzt vorgeschrieben, sich vorher Gedanken um die Sicherheit zu machen und nicht im Nachhinein.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung heißt das große Stichwort. Mit dem Arbeitsschutzgesetz (1996), der Gefahrstoffverordnung (1997) und der Betriebssicherheitsverordnung (2002) wurde dieser Begriff neu in die Regularienwelt eingeführt. So hat die Gefährdungsbeurteilung auch in die TRBS 2131 Einzug gehalten und dadurch Altbekanntes in Frage gestellt.

Überall dort, wo die Grenzen von Regelwerken erreicht sind, wird nun die Gefährdungsbeurteilung gefordert. Sie ist eine juristische Umschreibung für „mach dir Gedanken und schreib sie auf“.

Besonders fällt ins Gewicht, dass es keinen direkten oder indirekten Bezug zu VDE-Vorschriften mehr gibt. Konkret führt das zu Problemen, die nur über eine Gefährdungsbeurteilung gelöst werden können.

Elektrische Gefährdung

Die Grenzen der elektrischen Gefährdung haben sich nach unten hin geändert.

Man geht jetzt bereits bei mehr als 25 V AC und 60 V DC von einer Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung aus.

Die neuen Grenzwerte unterscheiden sich jetzt von den allgemein bekannten Grenzen aus den DIN VDE-Bestimmungen ab. Es ist jetzt Aufgabe des Praktikers vor Ort mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen zu realisieren.

Neu hinzugekommen ist die Gefährdung durch statische Elektrizität.

Tabelle 1: Unterhalb dieser Werte besteht nach TRBS 2131 keine elektrische Gefährdung

BGV A3 TRBS 2131 Bemerkungen
U  < 50 V AC U < 25 V AC gegen Erde oder anderes Potential

U < 120 V DC
U < 60 V DC gegen Erde oder anderes Potential
Ik < 3 mA AC / 12 mA DC Ik < 3 mA AC / 12 mA DC Unverändert
Energie < 350 mJ Energie < 350 mJ Unverändert
--- Ladung < 50μC Neu hinzugekommen


Schutzabstände

Bei den Schutzabständen zu unter Spannung stehenden Teilen hat man die Unterscheidung zwischen „elektrotechnischen Arbeiten“ und „nicht-elektrotechnischen Arbeiten“ aufgehoben.

Es gibt nun nur noch eine Tabelle mit den erforderlichen Schutzabständen. Die Tabelle für Schutzabstände bei elektrotechnischen Arbeiten ist entfallen. Ausnahmen gibt es nur für Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungen. Dort ist der Schutzabstand im Bereich von 1-110 kV noch feiner unterteilt.

Nähe zu aktiven Teilen

Neu ist auch, dass Arbeiten in der Nähe aktiver Teile nur von Personen durchgeführt werden dürfen „die auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen können.“

Durch diese Formulierung ist die EuP wieder um einen Aufgabenbereich entlastet worden, denn sie ist nur „unterrichtet über die Gefahren“.

Bau- und Montagestellen

Auf Bau- und Montagestellen geringen Umfangs ist jetzt die Stromversorgung neben Kleinbaustromverteilern und Schutzverteilern auch über „ortsveränderliche Schutzeinrichtungen mit zusätzlicher Überwachung von Spannung auf dem Schutzleiter, Bruch des Schutzleiters und Aufrechterhaltung der Schutzleiterfunktion bei Fremdspannung“ möglich.

Tatsächlich gemeint ist damit der PRCD-S, denn nur der bietet den geforderten Schutz im Gegensatz zu DI- oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.

Was genau ist ein Arbeitsmittel?

Leider bleibt diese Frage immer noch umstritten und diskutiert.

In der TRBS 2131 wird in den Begriffsbestimmungen explizit auf „elektrische Betriebsmittel“ und „elektrische Anlagen“ eingegangen. Auf der anderen Seite ist jedoch wie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von Arbeitsmitteln die Rede.

Ein konkreter Verweis, dass Betriebsmittel und Anlagen zu den Arbeitsmitteln zählen, fehlt leider.


Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo

Veröffentlicht:
2009-07-08

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