VDE 0100-444
Störspannungen und elektromagnetische Störgrößen
Die Norm VDE 0100-444:2010-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-444: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen“ wurde inhaltlich umfangreich überarbeitet.
VDE 0100-444: "Anerkannte Regel der Technik“
Vor etwas mehr als zehn Jahren wurde die erste Ausgabe dieser Norm, die eigentlich nur ein technischer Bericht war, veröffentlicht. Diese Norm ist trotz ihrer zunehmenden Bedeutung im Handwerk meist unbekannt. Da sich auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren sehr viel getan hat, ist ihre Seitenzahl fast doppelt so hoch wie die vorherige Ausgabe.
Grundsätzlich kann die Norm als „anerkannte Regel der Technik“ angesehen werden, um die Anforderungen aus dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG) und die europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG umzusetzen.
Inhaltlich wurde die Norm komplett überarbeitet. Es wurden neben den aktualisierten Begriffen auch gänzlich neue aufgenommen, inklusive der englischen Übersetzung.
Ein wesentlicher Abschnitt beschäftigt sich mit den Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Störungen. Hier werden jetzt zwölf Maßnahmen vorgeschlagen, um Anlagen dahin gehend zu optimieren.
Eine stärkere Bedeutung hat der „Parallelerdungsleiter zur Schirmverstärkung“ bekommen, der dazu dient, vagabundierende Ströme sicher abzuleiten. Dieser Parallelerdungsleiter wird zusammen mit geschirmten Signal- oder Datenleitungen verlegt. Als Mindestquerschnitt wird 16 mm2 Cu angegeben.
Oft diskutiert wurde in der Vergangenheit der notwendige Querschnitt des Schutzleiters/Potenzialausgleichs von sogenannten „Serverracks“. Hier hat man endlich Festlegungen getroffen. Bei Racks bis 21 Höheneinheiten ist ein 4-mm2-Schutzleiter ausreichend, sonst muss es mindestens ein 16-mm2-Schutzleiter sein. Werden mehrere Racks an eine Erdungsschiene angeschlossen, so muss die Zuleitung hierzu mindestens 25 mm2 aufweisen. Die Erdungsschiene muss mindestens 20 % Reserveanschlusspunkte haben. Es soll auch eine Trenneinrichtung für Messzwecke eingeplant werden.
In Anlagen sollten Potenzialausgleichsleitungen verwendet werden, die eine möglichst große Oberfläche haben, um eine niedrige Impedanz zu erreichen. Es werden flache, geflochtene Metallbänder vorgeschlagen, mit einem Seitenverhältnis von mindestens 1 : 5.
Genau abgegrenzt wurde auch der Funktionspotenzialausgleich. Wenn ein Potenzialausgleich nur zur Sicherstellung einer Funktion erstellt wird, also z.B. Schirmanschlüsse von Datenleitungen, darf er nicht mehr grün-gelb gekennzeichnet werden. Ist in einem Betriebsmittel ein Funktionspotenzialausgleich notwendig, in dem nur Netzfrequenz zur Anwendung kommt, so reicht es aus, den Funktionspotenzialausgleich nach VDE 0100-540 zu dimensionieren.
Einzug gehalten haben die Festlegungen für Netze mit Mehrfacheinspeisung. Hier werden bereits in anderen Normen getroffene Festlegungen gebündelt und technisch begründet. In den letzten Jahren hat diese Thematik deutlich an Gewicht gewonnen:
Auch in Privathaushalten werden oft Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW) als Paralleleinspeisung in die Anlage integriert. Die Erdungsproblematik und richtige Behandlung des Sternpunkts wird selbst von BHKW-Herstellern noch nicht genügend beachtet. Im Bereich „Krankenhaus“ sind jedoch noch weitere Betrachtungen erforderlich als die, die in der neuen VDE 0100-444 genannt sind.
Autor: Michael Lochthofen
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