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DIN VDE 0100-740

Neue Norm für fliegende Bauten

Bislang waren die wesentlichen elektrischen Rahmenbedingungen im Schaustellergewerbe in einer gemeinsamen Norm DIN VDE 0100-722 „Fliegende Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart“ niedergeschrieben. Diese wurde zum 1. Oktober 2007 zurückgezogen. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Oktober 2008 sind nun hinsichtlich der fliegenden Bauten die Anforderungen in DIN VDE 0100-740 „Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse“ einzuhalten.

Die elektrischen Rahmenbedingungen im Schaustellergewerbe sind in der DIN VDE 0100-740 festgehalten

Die elektrischen Rahmenbedingungen im Schaustellergewerbe sind in der DIN VDE 0100-740 festgehalten

Mit der Überarbeitung nach fast einem viertel Jahrhundert gehen einige grundlegende Neuerungen einher. So verbirgt sich hinter dem sperrigen Titel der DIN VDE 0100-740 eine Neudefinition des Anwendungsbereichs.

Versuchte man bislang den gesamten Kirmesplatz in einer Norm abzubilden, baut man nun auf eine objektbezogene Betrachtung der fliegenden Bauten für sich.

Zwar werden noch Aussagen zum vorübergehend errichteten Verteilungsnetz getroffen, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart sind nun aber ausdrücklich kein Gegenstand der Norm mehr.

Hier wird auf DIN VDE 0100-754 „Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans“ und DIN VDE 0100-717 „Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten“ verwiesen.

DIN VDE 0100-722 setzte Wagen nach Schaustellerart den fliegenden Bauten gleich, während sie nun wie gewöhnliche Fahrzeuge betrachtet werden und DIN VDE 0100-740 nur noch die Vergnügungseinrichtungen selbst behandelt.

Entscheidendes Merkmal der DIN VDE 0100-740 ist die Bestimmung zum wiederholten Aufbau an wechselnden Orten und Zerlegung zum Transport in mehrere Teile.

Mehr zum Thema: DIN VDE

Die wichtigsten Neuerungen der DIN VDE 0100-740 in Kürze

Neben den geänderten normativen Zuständigkeiten ergeben sich auch inhaltlich einige Änderungen durch die DIN VDE 0100-740, welche der Entwicklung des Sicherheitsanspruchs Rechnung tragen.

Verteilungsnetz

Die maximal zulässige Spannung ist auf die in Deutschland ohnehin üblichen 230/400V AC bzw. 440V DC festgelegt. Kommt ein TN-System zur Anwendung, müssen Neutralleiter und Schutzleiter separat ausgeführt werden.

Ein PEN-Leiter ist nicht mehr zulässig. Es dürfen auch keine aktiven Leiter verschiedener Quellen miteinander verbunden werden.

Kommt eine Umschaltung zwischen mehreren Quellen wie beispielsweise öffentliches Netz und eigener Generator zum Einsatz, muss diese daher auch den Neutralleiter umschalten.

Ebenso wird verlangt, dass Trennvorrichtungen, wie sie für jede einzelne Vergnügungseinrichtung gegeben sein müssen, alle aktiven Leiter – also auch den N – trennen.

Schutz durch RCD nach DIN VDE 0100-740

Stark ausgedehnt und damit an die aktuellen Vorstellungen aus DIN VDE 0100-410 angepasst, wurde die Forderung nach Fehlerstromschutzschaltern (RCD). Fort an sind sowohl das gesamte Verteilungsnetz wie auch die Endkreise durch RCD zu schützen.

Für Verteilungsstromkreise ist ein Bemessungsdifferenzstrom von maximal 300 mA zulässig.

Um beim Auftreten von Erdschlüssen nicht unnötig große Teile der Anlage abzuschalten, sollten selektive Typen verwendet werden, die bei einem Erdschluss im Endstromkreis den RCDs innerhalb der fliegenden Bauten genügend Zeit zum Auslösen lassen.

Für die Endkreise besteht nun eine weitgehende Forderung nach Schutz durch RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA.

Davon betroffen sind alle Endstromkreise für Steckdosen wie auch fest angeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel bis jeweils 32 A. Ebenfalls alle Lichtstromkreise, sofern sie sich nicht außerhalb des Handbereichs befinden und etwaige Steckvorrichtungen gegen Verwechslung geschützt sind.

Kommen Frequenzumrichter zum Einsatz, so müssen alle im Strompfad zu diesen liegende RCD vom allstromsensitiven Typ B sein.

Es reicht nicht, nur den letzten RCD allstromsensitiv auszuführen, da mögliche Gleichfehlerströme auch vorgelagerte RCD durch Sättigungseffekte „betäuben“ und damit für andere Fehler unempfindlich machen können.

Entfallende Anforderungen in der DIN VDE 0100-740

Neben genannten Verschärfungen der zu erfüllenden Anforderungen wurden auch überholte Aspekte aus der Liste der Forderungen der DIN VDE 0100-740 entfernt.

So ist in Bereichen mit Tierhaltung nur noch ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich gefordert, jedoch nicht mehr die Beschränkung auf eine Berührspannung von maximal 25 V. Ebenso entfallen weitergehende Regelungen zu Autoskootern. Diese werden fort an in DIN EN 13814 näher beschrieben.

Forderung nach Prüfung in der DIN VDE 0100-740

Begründet in der Beanspruchung durch die häufigen Auf-, Ab- und Umbauten der fliegenden Bauten kommt der Prüfung der elektrischen Sicherheit eine besondere Bedeutung zu.

In DIN VDE 0100-740 wird unmissverständlich eine solche Prüfung nach dem jeweiligen Aufbau verlangt. Zu prüfen ist dabei die vorübergehend errichtete Anlage vom Speisepunkt bis zu den Betriebsmitteln. Letztere Aussage wird jedoch etwas relativiert, indem interne Verschaltungen von Steuerschränken etc. ausgenommen sind.

Ebenso steht es der Elektrofachkraft frei, den Umfang an die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen. Mangels präzisierender Aussagen gelten dabei zunächst die Rahmenbedingungen aus DIN VDE 0100-600. Hier ist jedoch in der Praxis ein gesundes Augenmaß gefordert, welche Anlagenteile tatsächlich welcher Beanspruchung unterliegen.

In aller Regel sollte dabei das Augenmerk neben der Prüfung der RCD und korrekter Einstellung bzw. Bestückung von Schutzeinrichtungen und Sicherungen vor allem auf der Durchgängigkeit der Schutz- und Potentialausgleichsleiter sowie dem Isolationswiderstand liegen.

Die Verantwortung über Organisation und Dokumentation der Prüfungen obliegt dabei gemäß Betriebssicherheitsverordnung dem Unternehmer bzw. seiner ihn fachlich vertretenden verantwortlichen Elektrofachkraft.

Zur Durchführung der Prüfung selbst ist mindestens eine Qualifikation als Elektrofachkraft und einschlägige Erfahrung unabdingbar, um die Sicherheit anhand der Messwerte ausreichend beurteilen und verantworten zu können.

Geprüft wird auf Sicherheit, nicht Einhaltung von Normgrenzwerten! So können ungewöhnlich schlechte, aber formal zulässige Messwerte bereits Hinweise auf vorliegende Schäden geben. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wird diesem Anspruch nicht gerechnet und kann nur unter Aufsicht und Verantwortung einer Elektrofachkraft tätig werden. Diese haftet aber weiterhin voll für das von ihr gefällte oder zumindest abgesegnete Prüfergebnis.


Thorben Gruhl


Veröffentlicht:
2009-07-06

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