DIN EN 60079-19
Explosionsgefährdete Bereiche
Im August wurde die DIN EN 60079-19 veröffentlicht. Die Norm ist Leitlinie für praktische Möglichkeiten zur Erhaltung der elektrischen Sicherheit und der Funktion von reparierten Geräten. Außerdem legt sie Verfahren fest, um nach der Reparatur die Übereinstimmung mit den Festlegungen der Konformitätsbescheinigung weiter zu erhalten.
DIN EN 60079-19: neue Anweisungen zu Reparaturen von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen.
Im August 2011 wurde zum Themenkreis „Explosionsgefährdete Bereiche“ die Norm DIN EN 60079-19 (VDE 0165-20-1): 2011-08; Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 19: Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung (IEC 60079-19:2010); Deutsche Fassung EN 60079-19:2011veröffentlicht. Sie ist seit dem 01.08.2011 anzuwenden.
Mit Einführung dieser neuen VDE-Bestimmung darf die bis dato aktuelle Norm DIN EN 60079-19 (VDE 0165-20-1): 2008-02 sowie deren Berichtigung DIN EN 60079-19 (VDE 0165-20-1 Berichtigung 1): 2008-08 nur noch bis zum 01.01. 2014 angewendet werden.
Grundsätzliche technische Anweisungen zu Reparaturen, Überholungen, Regenerierungen oder Veränderungen eines zertifizierten Geräts, welches in explosionsgefährdeten Bereichen genutzt werden soll, sind Anwendungsbereiche der Norm. Den Schwerpunkt der Norm bildet die Reparatur von drehenden elektrischen Maschinen, welche häufig Bestandteil reparabler Einrichtungen sind.
Zum Themenkreis der Reparatur dieser Geräte sind in Deutschland gesetzliche Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der angrenzenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten, die bereits vor der Anwendung der Norm greifen.
Dennoch ist die Norm als anerkannte Regel der Technik anzusehen.
Im Vergleich zur abgelösten Norm wurden spezielle Gruppe-I-Anforderungen und „offshore“-Anforderungen in das Regelwerk aufgenommen. Die allgemeinen Anforderungen an die Reparatur und Überholung von Geräten sind in Abschnitt 4 aufgeführt.
Im Einzelnen betrifft dies:
- allgemeine Grundsätze
- gesetzliche Vorschriften
- Anweisungen für Betreiber
- Anweisungen für Reparaturwerkstätten
So müssen bei Beendigung aller Arbeiten an den Geräten dem Betreiber Arbeitsberichte zur Aufnahme in die Nachweisakten übergeben werden.
Inhalte der Berichte:
- Einzelheiten über festgestellte Mängel
- Einzelheiten der Reparatur
- eine Liste der ersetzten oder regenerierten Teile
- Prüfungsergebnisse
- eine Kopie des Vertrages oder der Bestellung des Betreibers
Arbeitsberichte müssen für eine angemessene Zeitdauer aufbewahrt werden, so dass eine genaue Rekonstruktion der durchgeführten Arbeiten möglich ist.
Im Zusammenhang mit den allgemeinen Anforderungen müssen die ausführlichen Festlegungen für folgende Zündschutzarten der Geräte beachtet werden.
Zutreffende Zündschutzarten:
- Zündschutzart druckfeste Kapselung - „d“
- Zündschutzart Eigensicherheit - „i“
- Zündschutzart Überdruckkapselung - „p“
- Zündschutzart Erhöhte Sicherheit - „e“
- Zündschutzart - „n“
- Zündschutzart Gruppe III - „t“
- Zündschutzart Überdruckkapselung - „pD“
Enthält ein explosionsgeschütztes Gerät mehrere Zündschutzarten, so sind alle betreffenden Abschnitte der Norm anzuwenden.
Die Norm wendet sich an Hersteller, Instandhalter, Werkstätten und Betreiber, die sich mit explosionsgeschützten Betriebsmitteln befassen.
Autor: Dipl.-Ing. Mario Hofmann


