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Kennzeichnungspflicht

CE Kennzeichen bei selbst hergestelltem Zubehör

Jedes Produkt, das in Deutschland und der EU verkauft, bzw. in Verkehr gebracht wird, muss seit 1997 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Diese Pflicht gilt nicht nur für Hersteller großer Serien, sondern auch für Kleinserien, Einzelanfertigungen und sogar Zubehör zu Produkten, wenn dies nicht serienmäßig mit ausgeliefert wird.

Das CE Kennzeichen weist nach, dass alle relevanten Normen und Vorschriften für ein Produkt beachtet wurden

Das CE Kennzeichen weist nach, dass alle relevanten Normen und Vorschriften für ein Produkt beachtet wurden

Ce Kennzeichen bei Zubehör

Zubehör zu einem Produkt - also einem Gerät - ist etwas, das zum Betrieb des Gerätes erforderlich ist.

Meistens wird das benötigte Zubehör gemeinsam mit dem Produkt geliefert (z.B. Netzanschlusskabel). Dabei erfolgte die die Vergabe des CE Kennzeichens bereits in dieser Kombination, sozusagen „Gebrauchsfertig“.

Je hochwertiger und individueller ein Produkt ist, desto weniger Zubehör wird mitgeliefert. Häufig wird vom Montagepersonal vor Ort das nötige Zubehör zusammengestellt, konfektioniert und installiert.

In vielen Bereichen des Handwerks ist es üblich, dass notwendige Spezialanfertigungen quasi in Kleinserie vom eigenen Personal hergestellt werden.

Mehr zum Thema: CE Kennzeichen

Beispiel: Verbindungsleitungen

Auch selbstkonfektionierte Verbindungsleitungen müssen dementsprechend mit einem CE Kennzeichen versehen werden. Sie sind ein eigenständiges Produkt und wurden nicht serienmäßig mit einem anderen (Haupt-)Gerät ausgeliefert.

CE Kennzeichen – ein Ding mit sieben Siegeln?

Eine CE Kennzeichen für eine Verbindungsleitung ist kein Hexenwerk und längst nicht so kompliziert, wie es sich anhört.

Die Notwendigkeit ein CE Kennzeichen anzubringen ergibt sich aus vielerlei Gründen:

  • Das GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) fordert es verbindlich als Nachweis, dass alle relevanten Normen und Vorschriften für dieses Produkt beachtet wurden. Das GPSG ist die nationale Umsetzung von verschiedenen EU-Richtlinien.
  • Durch das Erstellen einer Konformitätserklärung und dem Anbringen eines CE Kennzeichens wird zunächst davon ausgegangen, dass dieses Produkt sicher ist und alles seine Richtigkeit hat. Im Streitfall vor Gericht hat man somit die „Vermutungswirkung erzeugt“. Nun müsste der Kläger dem Hersteller einen Fehler beweisen und nicht umgekehrt.
  • Das CE Kennzeichen ist der „Freifahrtschein“ um das Produkt verkaufen zu können.

Der Weg zum eigenen CE Kennzeichen

Das Wichtigste bei der CE Kennzeichnung von Zubehör ist, dass die verwendeten Komponenten auch ein CE Kennzeichen tragen. Dann werden die Komponenten gemäß der Herstelleranweisungen zusammengefügt. Dabei wird aus den verwendeten Komponenten ein neues Produkt. 

Dadurch, dass man sich beim Zusammenbau an die Herstelleranweisungen und an die anerkannten Regeln der Technik (also z.B. VDE-Vorschriften) gehalten hat, kann man von der Einhaltung aller relevanten Vorschriften ausgehen. Das vereinfacht den weiteren Ablauf sehr.

Gefährdungsbeurteilung

Im Anschluss muss überlegt werden, wo, wie und von wem das Produkt eingesetzt werden wird. Welche Gefahren können dabei auftreten? Wie kann die Sicherheit des Produktes gewährleistet und nachgewiesen werden?

Nun wäre eigentlich eine Risikoanalyse vorgesehen, wobei man in diesem Fall die Kirche im Dorf lassen muss. Bei den, gemäß Herstelleranweisung, zusammengefügten Komponenten handelt es sich ja nicht um eine gefährliche Maschine sondern um ein einfaches Zubehörteil, in diesem Fall um eine beliebige Verlängerungsleitung.

Wird das Produkt später gewerblich eingesetzt, dann ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung auch ein Prüfintervall für eine Wiederholungsprüfung festzulegen – und ebenso, wie dann zu prüfen ist.

Prüfung auf elektrische Sicherheit

Natürlich muss das neu entstandene Produkt noch auf die elektrische Sicherheit geprüft werden. Dabei ist es bei Einzelanfertigungen und Kleinserien ausreichend, eine Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 durchzuführen. Daneben können noch andere Normen maßgeblich sein.

Die Herstellernormen sehen neben den sinngemäß gleichen Prüfschritten wie in der DIN VDE 0701-0702 zusätzlich zerstörende Prüfungen vor, wie z.B. eine Flammdrahtprüfung oder Schlagfestigkeitsprüfungen.

Der Prüfaufwand steht dabei in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Dennoch müssen die Produkte später den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Wieder einmal ist der gesunde Menschenverstand gefragt.

Diese Prüfungen sind mit allen Messwerten und Bewertungen zu dokumentieren.

Dokumentation

Danach wird die Dokumentation zusammengestellt. Bei einfachen Produkten, wie Verlängerungsleitungen, ist es ausreichend, die technische Dokumentation der verbauten Komponenten zusammenzutragen.

Ist der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht zweifelsfrei und muss für den Anwender beschrieben werden, ist eine entsprechende Kennzeichnung notwendig. Gegebenenfalls muss eine Betriebsanleitung erstellt werden.

Abb. 1: "Nur für Indoor-Gebrauch" als Beispiel für notwendige Kennzeichnungen für den bestimmungsgmäßen Gebrauch

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Konformitätserklärung

Zusätzlich zu den gesammelten Unterlagen wird eine Konformitätserklärung erstellt. Diese muss nicht für jedes einzeln gefertigte Stück Produkt erstellt werden, sondern für jeden Typen, z.B. „Schukoverlängerung 5m H07BQ-F mit Stecker/Kupplung ABL Sursum Vollgummi“.

In einer Konformitätserklärung sind einige Mindestinhalte gefordert:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs,
  • Beschreibung des Produkts,
  • die für das Produkt zutreffenden harmonisierten oder anerkannten Normen,
  • Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Vertreters ermächtigt ist.

Typenschild

Als letzter Schritt wird an dem neuen Produkt ein Typenschild angebracht. Das Typenschild muss „dauerhaft“ angebracht sein.

Dabei sind auch gewisse Mindestanforderungen zu beachten:

  • Hersteller, ggf. nur Kurzzeichen „Rintelmann-Elektrotechnik“
  • Typenangabe „Schukoverlängerung Gummi-schwer 10m
  • Relevante Technische Daten „230V / 16A / 10m / IP 44“
  • Seriennummer „2009-00123“
  • CE Kennzeichen: Dabei bitte Vorlage aus der Norm verwenden, gibt es auch frei im Internet.
  • Ggf. notwendige Kennzeichnungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
  • Datum der nächsten Prüfung

Abb. 2: Vorderseite eines Typenschildes für ein Übungsgerät zum Prüfungen nach VDE 0701-0702

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Abb.3: Entsprechend die Rückseite mit Hinweisen für den Gebrauch

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Das oben beschriebene Konformitätsverfahren ist das einfachst mögliche Verfahren.

Für Firmen, deren Kerngeschäft die Herstellung von Produkten ist, kann dieses Verfahren nicht angewandt werden. Hier liegen die Hürden und Anforderungen an die Produktsicherheit etwas höher.


Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo


Veröffentlicht:
2009-06-17

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