Umfang der Arbeitsmittelprüfung
Betriebssicherheitsverordnung - die Verantwortung liegt beim Unternehmer (Teil 2)
Nachdem in Teil 1 geklärt wurde, wer eigentlich prüfen darf und wie die Zeitabstände festzusetzen sind, wird im Folgenden erläutert, in welchem Umfang die Arbeitsmittelprüfung durchgeführt wird. Hier gibt die DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte / Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit" vom Juni 2008 wertvolle Hilfestellung bei der richtigen Durchführung der Prüfung.
Verantwortung pur für den Unternehmer
Die Dokumentationspflicht, die sich aus dem §11 der BetrSichV ergibt, wirft hierbei wohl ebenfalls wieder die meisten Fragen auf.
Die Prüfung eines elektrischen Arbeitsmittels besteht nach DIN VDE 0701-0702 aus bis zu drei Schritten:
- Sichtprüfung
- Prüfung der elektrischen Sicherheit durch verschiedene Messungen
- Funktionsprüfung (nur gefordert bei einer Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte, diese ist aus Erfahrung auch bei einer Wiederholungsprüfung sehr sinnvoll)
Jede dieser Prüfungen besteht wiederum aus Teilschritten, z. B. der Prüfung des Schutzleiters, der Prüfung des Isolationswiderstandes und der Prüfung der Ableitströme. Diese Teilprüfungen gilt es einzeln zu dokumentieren, um im Streitfall nicht in Beweisnotstand zu geraten.
Denn durch die Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber bzw. der Prüfer nun beim Zivilprozess beweisen, dass die Prüfung richtig und vollständig durchgeführt wurde.
Egal, ob im Auge einiger Betrachter eine Prüfplakette am Arbeitsmittel als ausreichend erscheint oder nicht, durch den Einsatz modernster Prüfgeräte bedeutet eine umfangreichere und somit rechtssichere Dokumentation keinen zeitlichen Mehraufwand und somit auch keinen höheren Kostenaufwand.
Effizienz entscheidet: Synergien schaffen, um Kosten zu sparen
Der Ablauf einer Wiederholungsprüfung ist nahezu immer gleich. Zunächst wird das zu prüfende Arbeitsmittel durch Anbringen von Barcodes oder Transpondern erfasst und inventarisiert. Dann wird der Prüfling mit entsprechenden Messgeräten geprüft und die Prüfung ausgewertet. Die Prüfdaten werden gespeichert bzw. notiert und in einem, den Anforderungen entsprechenden, Prüfprotokoll ausgedruckt bzw. ausgefüllt.
Die meiste Arbeit besteht darin, die Prüf- und Arbeitsmitteldaten zu verwalten. Ab einer Menge von ca. 200 Prüflingen lohnt sich der Einsatz einer Prüf- und Protokollsoftware. Denn mit ihrer Hilfe werden die Wiederholungsprüfungen sehr effektiv und rechtssicher durchgeführt. Der Leistungsumfang der verschiedenen Software-Pakete unterscheidet sich stark. Von der einfachen Software zur Protokollerstellung bis zur professionellen Facility Management Software bekommt man eine auf die eigenen Belange zugeschnittene Lösung.
Um die Effizienz beim Prüfen von Arbeitsmitteln zu erhöhen, sollte sich das Aufgabenfeld des Prüfers nicht nur auf die Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel beschränken.
Mit modularen Prüfgeräten ist es möglich, individuelle Prüf- und Messvorgänge zu erstellen. Wenige Prüfsysteme ermöglichen darüber hinaus die Integration von Prüfaufgaben durch den Anschluss von Sensoren, z.B. Raumtemperatur-, Luftfeuchte- oder Beleuchtungsmessung.
Durch Anbindung an professionelle Prüf- und Protokolliersoftware ergeben sich Synergien und es wird eine bequeme und schnelle Dokumentation der durchgeführten Prüfung ermöglicht! Auch andere erforderliche Prüfaufgaben im Unternehmen lassen sich damit gut realisieren z. B. das Prüfen von Leitern und Tritten; Feuerlöschern; Kraftbetätigten Fenster, Türe und Tore und noch vieles mehr.
Terminüberwachung, Terminfortschreibung, die Dokumentation der erbrachten Leistungen mit Messwerten und eine effektive Einsatzplanung wären ohne PC-Unterstützung viel aufwendiger.
Fazit: Betriebssicherheitsverordnung bedeutet „Verantwortung Pur“ für den Unternehmer!
Bild 1: Unternehmerverantwortung
Bild 2: Wichtige Fragen an den Unternehmer
Der Aufbau einer EDV-gestützten Prüforganisation vereinfacht viele Abläufe, verschafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und bietet darüber hinaus gezielte Schwachstellenanalysen und Strukturuntersuchungen von Arbeitsmitteln. Der Zertifizierer, der Ihr Unternehmen besucht, wird seine Freude haben: Alles auf einen Blick, keine Suche nach Dokumenten in den unterschiedlichen Ordnern …
Qualitätssicherung, die Erfüllung vorgeschriebener Normen und in erster Linie eine systematische Bewirtschaftung der Betriebsmittel fordern keinen Mehraufwand, sorgen aber für einen reibungslosen Einsatz aller Systeme und bieten deutliche Einsparungen und eine rechtssicherere Aufstellung des Unternehmens.
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Autor: Stefan Euler
Herr Euler ist BDSH geprüfter Sachverständiger für das Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln
MEBDO GmbH Koblenz: www.mebedo.de


