Der wohl augenscheinlichste und auffälligste Unterschied zwischen der „alten“ VDE 0100 Teil 729:1986-11 (zurück gezogen Februar 2010) und der „neuen“ VDE 0100 Teil 729 (gültig ab 01.02.2010) liegt beim ersten Anblick auf dem Blattumfang des neuen Normwerkes. Im Gegensatz zur „alten“ Norm ist die „neue“ Norm (VDE 0100-729:2010-02) von ehemals 5 Seiten um 17 Seiten, auf nun 22 Seiten angewachsen.
Marinas – also Liegeplätze von Sportbooten gehören genauso wie Campingplätze zu den Bereichen, in denen erhöhte Anforderungen an die Elektroinstallation gestellt werden. Nachfolgend ein kleiner Überblick über die wichtigsten Inhalte.
In DIN VDE 0100-510 befindet sich die Festlegung, die die Grundlage der Überschrift darstellt. Diese Festlegung ist erforderlich, da die Bezeichnung eines Leiters immer von der Netzform abhängig ist und diese unter bestimmten Betriebsbedingungen geändert werden kann. Die Versorgung eines Gruppe 2-Bereiches eines medizinisch genutzten Bereiches mit der Anforderung einer ZSV-Versorgung soll hier der Erläuterung dienen.
Seit 1980 werden an die Elektroinstallation von Caravans und Wohnmobilen erhöhte Anforderungen gestellt. Mit der nun vorliegenden Norm hat man die bisherigen Festlegungen präzisiert und dem üblichen Regelwerk angepasst. Nachfolgend ein kleiner Überblick über die wichtigsten Inhalte.
Campingplätze sind Orte mit besonderer elektrischer Gefährdung. Deswegen sind auch hohe Anforderungen an die elektrische Anlage zu stellen. Normativ hat sich hier seit der Erstausgabe der DIN VDE 0100-721 im Jahre 1984 einiges getan.
Die Versorgung medizinisch genutzter Bereiche der Gruppe 2 nach DIN VDE 0100-710:2002-11 stellt hohe Anforderungen an die elektrotechnische Anlage.
Die VDE 0113-1:2009-10 gilt seit dem 01.10.2009. Daneben darf die VDE 0113-1:2007-06 noch bis zum 01.02.2012 angewendet werden. Im Allgemeinen wurden bei den zitierten Normen die neuen und überarbeiteten Normen angezogen, so wurde z. B. bei der Prüfung der Abschaltbedingungen unter Punkt A.4.3 der Verweis von der alten DIN VDE 0100-610 auf die neue DIN VDE 0100-600 geändert.
Unternehmerisches Handeln ist immer mit Risiken und Chancen verbunden. Heutige Unternehmen existieren im Umfeld einer wachsenden Komplexität und Dynamik, verursacht durch vernetzte Fertigungen und zunehmende Globalisierung, Deregulierung der Märkte, verkürzte Lebenszyklen von Produkten und Dienstleistungen und raschem technologischen Fortschritt.
Die neue DIN VDE 0105-100:2009-10 gilt seit dem 01.10.2009. Daneben dürfen die DIN VDE 0105-100:2005-06 und die DIN VDE 0105-100/A1:2008-06 noch bis zum 01.11.2010 angewendet werden.
Der dritte und letzte Teil unserer Serie zu den Regelungen - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, DIN VDE 0105-100 und Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 – betrachtet mögliche Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen, das Arbeiten im spannungsfreien Zustand, das Arbeiten in der Nähe aktiver Teile sowie das Arbeiten unter Spannung.
Im Teil 1 dieser Serie haben wir uns mit der Problemstellung befasst, wie und in welcher Abfolge die vier Regelungen - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, DIN VDE 0105-100 und Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 – befolgt werden müssen. Im zweiten Teil werden die Begrifflichkeiten definiert und die Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogenbildung untersucht.
Elektrofachkräfte sind bei ihrer täglichen Arbeit mit einer Vielzahl von Verordnungen und Vorschriften konfrontiert. Dazu gehören die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, die DIN VDE 0105-100 und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3. Von Elektrofachkräften kommen nun vermehrt die Fragen: „Wonach müssen wir uns denn nun in welchem Fall richten?“ und „Wie sollen wir die (mitunter) unterschiedlichen Festlegungen in diesen Regelungen in die Praxis umsetzen? Wir Autoren haben uns diesen Fragen angenommen und meinen, praxisgerechte Antworten gefunden zu haben, die wir Ihnen nachfolgend in einer dreiteiligen Serie vorstellen.
Bislang waren die wesentlichen elektrischen Rahmenbedingungen im Schaustellergewerbe in einer gemeinsamen Norm DIN VDE 0100-722 „Fliegende Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart“ niedergeschrieben. Diese wurde zum 1. Oktober 2007 zurückgezogen. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Oktober 2008 sind nun hinsichtlich der fliegenden Bauten die Anforderungen in DIN VDE 0100-740 „Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse“ einzuhalten.
Als Mitarbeiter im Allgemeinen und Elektrofachkraft im Besonderen kann man schon ins Grübeln geraten: Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung, Anleitungen, Unterweisungen, da blickt manch einer nicht mehr durch. Doch näher betrachtet, ist alles ganz einfach.
Jedes Produkt, das in Deutschland und der EU verkauft, bzw. in Verkehr gebracht wird, muss seit 1997 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Diese Pflicht gilt nicht nur für Hersteller großer Serien, sondern auch für Kleinserien, Einzelanfertigungen und sogar Zubehör zu Produkten, wenn dies nicht serienmäßig mit ausgeliefert wird.
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