Unternehmerisches Handeln ist immer mit Risiken und Chancen verbunden. Heutige Unternehmen existieren im Umfeld einer wachsenden Komplexität und Dynamik, verursacht durch vernetzte Fertigungen und zunehmende Globalisierung, Deregulierung der Märkte, verkürzte Lebenszyklen von Produkten und Dienstleistungen und raschem technologischen Fortschritt.
Die neue DIN VDE 0105-100:2009-10 gilt seit dem 01.10.2009. Daneben dürfen die DIN VDE 0105-100:2005-06 und die DIN VDE 0105-100/A1:2008-06 noch bis zum 01.11.2010 angewendet werden.
Der dritte und letzte Teil unserer Serie zu den Regelungen - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, DIN VDE 0105-100 und Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 – betrachtet mögliche Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen, das Arbeiten im spannungsfreien Zustand, das Arbeiten in der Nähe aktiver Teile sowie das Arbeiten unter Spannung.
Im Teil 1 dieser Serie haben wir uns mit der Problemstellung befasst, wie und in welcher Abfolge die vier Regelungen - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, DIN VDE 0105-100 und Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 – befolgt werden müssen. Im zweiten Teil werden die Begrifflichkeiten definiert und die Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogenbildung untersucht.
Elektrofachkräfte sind bei ihrer täglichen Arbeit mit einer Vielzahl von Verordnungen und Vorschriften konfrontiert. Dazu gehören die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131, die DIN VDE 0105-100 und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3. Von Elektrofachkräften kommen nun vermehrt die Fragen: „Wonach müssen wir uns denn nun in welchem Fall richten?“ und „Wie sollen wir die (mitunter) unterschiedlichen Festlegungen in diesen Regelungen in die Praxis umsetzen? Wir Autoren haben uns diesen Fragen angenommen und meinen, praxisgerechte Antworten gefunden zu haben, die wir Ihnen nachfolgend in einer dreiteiligen Serie vorstellen.
Bislang waren die wesentlichen elektrischen Rahmenbedingungen im Schaustellergewerbe in einer gemeinsamen Norm DIN VDE 0100-722 „Fliegende Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart“ niedergeschrieben. Diese wurde zum 1. Oktober 2007 zurückgezogen. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Oktober 2008 sind nun hinsichtlich der fliegenden Bauten die Anforderungen in DIN VDE 0100-740 „Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse“ einzuhalten.
Als Mitarbeiter im Allgemeinen und Elektrofachkraft im Besonderen kann man schon ins Grübeln geraten: Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung, Anleitungen, Unterweisungen, da blickt manch einer nicht mehr durch. Doch näher betrachtet, ist alles ganz einfach.
Jedes Produkt, das in Deutschland und der EU verkauft, bzw. in Verkehr gebracht wird, muss seit 1997 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Diese Pflicht gilt nicht nur für Hersteller großer Serien, sondern auch für Kleinserien, Einzelanfertigungen und sogar Zubehör zu Produkten, wenn dies nicht serienmäßig mit ausgeliefert wird.
Nicht elektrotechnische Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen sind z.B. Bau- und Montagearbeiten, Erdarbeiten, Säubern (Raumreinigung), Anstrich- und Korrosionsschutzarbeiten.Solche nicht elektrotechnischen Arbeiten werden in der Regel von elektrotechnischen Laien, nicht von Elektrofachkräften ausgeführt.
Die für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen zuständigen Personen (Elektrofachkräfte und Feuerwehrleute) kennen die Norm DIN VDE 0132:2001-08 „Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen“.
Entsprechend DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ wird unterschieden zwischen Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen, solchen, die aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen und sonstigen Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung ausgeführt werden dürfen.
Für Rasenmäharbeiten in Hochspannungs-Freiluftschaltanlagen wurden neue Festlegungen in den einschlägigen Normen (DIN VDE 0105-100) getroffen. Laut früher geltenden Vorschriften und Normen ließen sich Rasenmäharbeiten und ähnliche Arbeiten in Hochspannungs-Freiluftschaltanlagen eigentlich nicht durchführen.
Gilt eine Elektrofachkraft, die diesen Beruf ordnungsgemäß erlernt hat, aber schon seit mehr als fünf Jahren nicht mehr ausübt, als „ungelernt“? Diese Frage, die einen Leser beschäftigte, beantwortet Dipl.-Ing. Walter Kathrein (VDI, VDE, VDSI).
Anforderungen an die im Bereich der Elektroechnik tätigen Personen wurden erstmals im Mai 1995 in einer VDE-Bestimmung, nämlich in DIN VDE 1000-10, veröffentlicht.
Wer in den DIN VDE-Bestimmungen nach dem Satz „Elektrische Anlagen müssen immer angepasst werden“ sucht, wird nicht fündig. Doch auch vom Gegenteil ist dort nicht die Rede. Maßgeblich ist vielmehr ein Gefüge von Richtlinien und Gesetzen.
Eine fachliche Anfrage zu dieser Problematik beantwortet Dipl.-Ing. Holger Bluhm, VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen.
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