Qualifikationen
Wer legt denn hier was fest?
Man hört und liest den Begriff immer wieder: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Doch was bedeutet das genau? Die Antwort ist auch für viele interessant, die einem anderen Beruf nachgehen und sich elektrotechnisch qualifizieren möchten. In einem gewissen Rahmen ist das möglich. Und der ist natürlich ‒ festgelegt.
Wer legt denn hier was fest?
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten haben in der Regel auch einen anderen Job. Zusätzlich führen sie aber bestimmte elektrische Schalt- und Montagearbeiten fachgerecht und sicher aus. Sie sind in Handwerks- und Industriebetrieben oder Dienstleistungsunternehmen unterschiedlicher Branchen beschäftigt, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel eingesetzt werden.
Um welche Arbeiten es geht
Festgelegte Tätigkeiten sind „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind“. Sie dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC oder 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden.
Der Wirkungsbereich ist aus nachvollziehbaren Gründen stark eingeschränkt. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf zum Beispiel keine Arbeiten an elektrischen Anlagen erledigen und auch keine elektrische Anlage erweitern. Ein Hausmeister darf also nicht beauftragt werden, Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz durchzuführen.
Vielmehr sind die festgelegten Tätigkeiten auf das begrenzt, was in engem Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe steht.
Und wer sie durchführen darf
In vielen Branchen gibt es kein starres Nebeneinander, sondern eine Verflechtung von Einsatzbereichen. Da macht es Sinn, wenn eine Fachkraft bis zu einem bestimmten Grad in verwandten Gebieten aktiv werden kann. So wurde 1994 die Handwerksordnung (HWO) geändert: Seitdem dürfen Handwerker auch in Fremdgewerken arbeiten. Die Tätigkeiten müssen allerdings dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Das bedeutet: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein. Dann kann zum Beispiel ein Sanitärinstallateur auch in begrenztem Umfang Fliesen verlegen und Anschlussarbeiten an Warmwassergeräten vornehmen.
Die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist auch für andere Handwerker interessant, etwa für Metallfacharbeiter oder Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios. Und natürlich für Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit oder solche, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.
Wie die Ausbildung abläuft
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine berufliche Weiterbildung, die über die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern geregelt wird. Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) .
BGG 944: Die Ausbidungkriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweigungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4) können Sie hier im Detail nachlesen.
Neben privaten Bildungsträgern bieten auch die Kammern Vorbereitungslehrgänge an. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann so ein Kurs nach einer Woche abgeschlossen sein, aber auch bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen ‒ je nachdem, welche Voraussetzungen der Teilnehmer schon mitbringt. Er kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden, auch davon hängt natürlich die Gesamtdauer ab.
Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Der theoretische Teil kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich (in Absprache mit dem Unternehmer) erfolgen. Ein Seminar bei der TÜV-Akademie dauert zum Beispiel 80 Stunden, davon entfallen 24 Stunden auf die Praxis. Auf dem Lehrplan steht:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Auswirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren und des Zusatzschutzes
- Messverfahren und -geräte für Erst- und Wiederholungsprüfungen
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen sowie Brandschutz
- Praktische Ausbildung zu den festgelegten Tätigkeiten
- Prüfen und Messen mit den entsprechenden VDE-Messgeräten
- Erstellen von Prüfprotokollen
- Prüfung
Manche Lehrgänge richten sich vorrangig an Meister, Fachkräfte und Servicepersonal aus einer bestimmten Branche. Zum Beispiel das Seminar „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Automatenwirtschaft“
Was man mitbringen muss
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung ‒ und zwar eine, die durch die Weiterbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar ist. Aufgrund eines Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. Juni 2001 haben die Kammern Rechtsvorschriften für die Prüfung „Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erlassen. Ein Beispiel finden Sie hier http://www.ihk-bildung.de/pdf/ef.pdf.
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Weiterführende Links
Infos der BG Maschinenbau und Metall
Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Wasserversorgung
Prüfprotokolle für praktische Übungen
Autorin: Christine Lendt,
Frau Lendt ist Fachjournalistin, www.recherche-text.de


