Document Actions

Qualifikation einer Elektrofachkraft

Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK)?

Bei der Beantwortung dieser Frage haben sich Generationen von Elektrikern den Mund regelrecht fusslig geredet. Zur Klärung wollen wir diesmal den Blick von der „rechtsprechenden“ Seite auf diese Frage werfen. Denn letztendlich beurteilt im Problemfall ein Richter, ob wir richtig gehandelt haben!

Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK)?

Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK)?

Aus der Sicht unserer (der BG Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, TRBSen und ähnlichen Dingen unkundigen) Rechtsgelehrten: Der Vorgesetzte benötigt einen im juristischen Sprachgebrauch sogenannten "Erfüllungsgehilfen", der Verantwortung für die „Elektrizität“ wahrnehmen kann.
Dieser "Erfüllungsgehilfen" muss gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) so ausgestattet sein, dass er seinen Job vernünftig wahrnehmen kann (siehe dazu auch BGB §§ 278, 831).

Jeder Mensch weiß, dass ein Berufsneuling nicht alles wissen kann. Denn das ist Stand der Technik!

So weiß ein auch der frisch ausgelernte Mitarbeiter aus dem Bereich der Elektrotechnik (Geselle, Facharbeiter) selbst, dass er nicht alles von den Aufgaben einer EFK weiß?

Damit der Vorgesetzte seinen neuen "Erfüllungsgehilfen" für ihn ungefährlich einsetzen kann, muss er zu einer EFK heranreifen durch sammeln von Erfahrung in der Praxis und kennen lernen der für Ihn wichtigen Gesetze, Vorschriften und Normen etc. Und besonders sorgfältig ist der Vorgesetzte, wenn er gemäß Arbeitsschutzgesetz es so organisieren würde (siehe auch §§ 276, 823 BGB), dass der künftigen EFK jemand ab und zu fachlich über die Schultern sieht. Am Anfang mehr, nachher weniger.

Noch mal: In der heutigen Zeit, mit dem schnellen Wechsel von Techniken, Erkenntnissen und Gesetzen, ist niemand mehr nur per Berufsausbildung per se als EFK geeignet. Deswegen hat auch die TRBS 1203-3 „Elektrische Gefährdungen“ explizit die regelmäßige Schulung der befähigten Personen erwähnt. Diese wird übrigens ebenfalls gemäß BGV A1 mindestens jährlich gefordert! Also will auch unsere Berufsgenossenschaft als Versicherer, dass Menschen mit hoher Verantwortung wie die einer EFK, sich regelmäßig weiterbilden.

Man hört immer wieder Verantwortliche sich darauf zu berufen, dass das mit der EFK angeblich anders geregelt ist. Bei der ordentlichen Lektüre der BGV A3 oder DIN VDE 0105-100 bzw. der DIN VDE 1000-10 kommt man immer wieder zum Schluss, dass Leute die so etwas behaupten, mit dem lesen zu früh aufgehört haben. Nochmals: eine Weiterbildung und Erfahrung ist immer explizit gefordert!

Dazu im Folgenden 2 Schaubilder, entnommen aus den aktuellen WEKA Unterlagen.

Besonders bei der zweiten Grafik wird deutlich, dass die Qualifikation einer EFK über das Maß einer normalen Berufausbildung hinausgeht. Auf jeden Fall, wenn die Berufsausbildung wie bisher üblich, sich nur beiläufig mit Normen, Verordnungen und Gesetzen beschäftigt.


Abb. 1: Wer wird Elektrofachkraft?


Abb. 2: Qualifikationsstufen bis zur Verantwortlichen Elektrofachkraft

Textauszüge

VDE 1000-10 (Mai 1995)
Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

Elektrofachkraft
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

*) Hier ist unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN Normen oder DIN VDE Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die dazugehörigen TRBS´n, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Bergverordnung…

Arbeitsschutzgesetz:

§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

§ 9 Besondere Gefahren
(1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.

(2) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen müssen die Beschäftigten die geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung selbst treffen können, wenn der zuständige Vorgesetzte nicht erreichbar ist; dabei sind die Kenntnisse der Beschäftigten und die vorhandenen technischen Mittel zu berücksichtigen. Den Beschäftigten dürfen aus ihrem Handeln keine Nachteile entstehen, es sei denn, sie haben vorsätzlich oder grob fahrlässig ungeeignete Maßnahmen getroffen.

---------------------------------------------------------------------------------------------
Stefan Euler
BDSH geprüfter Sachverständiger für das Prüfen elektrischer Arbeitsmittel

---------------------------------------------------------------------------------------------

Dipl.-Ing. Thorsten Neumann
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen

---------------------------------------------------------------------------------------------


Mehr Artikel zum Thema BGV A3, Elektrofachkraft, DIN VDE.

Veröffentlicht:
2008-06-17

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews
Vorteile für registrierte Nutzer
Als registrierter Benutzer von Elektrofachkraft profitieren Sie von vielen Vorteilen:
  • Vorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum Download
  • uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
  • Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen

Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.

jetzt registrieren…