Fachfrage
Verantwortliche Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10, Teil 1
Ein Leser schrieb an die Redaktion von elektrofachkraft.de: "Wie ist ein elektrotechnischer Betriebsteil im Sinne der DIN VDE 1000-10 aufzufassen, für den eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) benötigt wird?“ Wir haben die Frage an unseren Experten Stefan Euler weitergegeben. Lesen Sie heute Teil 1 seiner Antwort.
Verantwortungsvolle Aufgabe: Verantwortliche Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10
Sicherheit ist Chefsache!
Der Unternehmer trägt in seinem Betrieb die Verantwortung und ist die Schlüsselfigur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit.
Als Leitlinie dafür stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Präventionsgedanken in den Vordergrund.
Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen und die Übertragung von Arbeiten an fachlich und persönlich geeignete Personen stellen Unternehmerpflichten dar, die es in einzelnen Fachbereichen nahezu unumgänglich machen, Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung mit einzubinden.
Bedient sich der Unternehmer nicht dieser Möglichkeit und ist er selbst nicht in der Lage, diese Aufgabe richtig und umfassend zu erfüllen, spricht man von einem Organisationsverschulden nach § 823 BGB. Welche Folgen so etwas für den Unternehmer nach einem Unfall mit sich bringt, entscheidet alleine der Richter!
Mehr zum Thema: Verantwortliche Elektrofachkraft
Das Arbeitsschutzgesetz bietet nach § 13 die Möglichkeit zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit der Wahrnehmung unternehmerischer Aufgaben zu beauftragen. Dadurch ist keine Freidelegation geschaffen, denn die Verantwortlichkeit des Unternehmers ändert sich damit in eine Überwachungspflicht der beauftragten Person. Stichprobenartig durchgeführte und niedergeschriebene Kontrollmaßnahmen vervollständigen eine „rechtssichere“ Pflichtenübertragung. Sollte sich herausstellen, dass der Unternehmer eine Person mit einer nicht ausreichenden Befähigung beauftragt hat, und dies zu einem Unfall führt, kann ihm ein Auswahlverschulden angelastet werden.
Ausgestattet mit unternehmerischer, fachlicher Verantwortung und Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder eines Betriebsteils wird eine solche verantwortliche Person als „verantwortliche Elektrofachkraft“ im Sinne der DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 3.1 bzw. 5.3 bezeichnet.
Mehr zum Thema: DIN VDE 1000-10
Der elektrotechnische Betriebsteil
Zu einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Die VDE 1000-10:2009-01 gibt im Absatz 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind, z. B. gilt dies für das:
a) Planen, Projektieren, Konstruieren
b) Einsetzen von Arbeitskräften
- Organisieren der Arbeiten
- Festlegen der Arbeitsverfahren
- Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
- Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
- Hinweisen auf besondere Gefahren
- Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
- Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
- Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen
c) Errichten
d) Prüfen
- Besichtigen
- Erproben
- Messen
e) Betreiben
- Inbetriebsetzen
- Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
- Arbeiten
- Instandhalten
f) Ändern
Stefan Euler, Team MEBEDO Akademie
Herr Euler ist BDSH-geprüfter Sachverständiger.


