Bei Zweifeln besteht Meldepflicht
Ist ein Elektromeister automatisch eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Ist ein Elektromeister automatisch eine verantwortliche Elektrofachkraft? Diese Frage beschäftigte den Mitarbeiter eines Betriebes, der unsicher hinsichtlich seiner Verantwortung war. Die passende Antwort hat Dr. jur. Jürgen Schliephacke, Rechtsanwalt und Dozent für Arbeitssicherheitsmanagement.
Im Unternehmen muss eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ benannt werden, die für den Unternehmer die oberste Fachverantwortung trägt
Der Chef des betroffenen Unternehmens, selbst ein elektrotechnischer Laie, hatte keine verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 bestellt.
Er war der Ansicht, dass sein Mitarbeiter als Elektromeister auch in der Lage sei, die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten – und ließ ihn mit seiner Unsicherheit zurück.
„Auf mehrfache Anfragen bei meinem Chef, wie es um meine elektrotechnische Verantwortung steht, erhalte ich keine Antwort“, beklagte sich der Elektromeister.
Er war sich also gar nicht im Klaren darüber, wofür genau und in welchem Umfang er verantwortlich sein sollte.
Mehr zum Thema: Elektrofachkraft und DIN VDE
Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft ist
Wie Dr. Schliephacke bestätigt, hat der Unternehmer die oberste Verantwortung für eine gerichtsfeste Organisation seiner Firma. Ist er (beziehungsweise der Chef) selbst Elektrofachkraft, dann ist er auch die „oberste verantwortliche Elektrofachkraft“, die unternehmerische elektrotechnische Entscheidungen trifft.
Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft ist, darf er nach der DIN VDE 1000-10 auch keine Entscheidungen auf elektrotechnischem Gebiet treffen. Das bedeutet, er muss die unternehmerische elektrotechnische Verantwortung an eine verantwortliche Elektrofachkraft delegieren.
Es soll klar und unmissverständlich, am besten schriftlich, eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ benannt werden, die für den Unternehmer die oberste Fachverantwortung trägt. Nur dann besteht eine rechtssichere Organisation in Ihrem Unternehmen.
Ansonsten setzt sich der Unternehmer bei einem Unfall oder Schadensfall dem Vorwurf des Organisationsverschuldens aus.
Auch ein Meister muss autorisiert werden
Der Chef in unserem Beispiel hätte es wissen müssen: Auch ein Elektromeister muss ausdrücklich als verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden. Nur auf diese Weise kann ein Unternehmer einen Elektromeister, der für seine Arbeiten Fachverantwortung und Führungsverantwortung hat, zusätzlich mit dieser Aufgabe betrauen.
Rechtsanwalt Dr. Schliephacke bestätigt: Im Interesse der Sicherheit seines Unternehmens, aber auch um sich selbst gegen eventuelle rechtliche Konsequenzen abzusichern, sollte der betroffene Elektromeister seinen Chef über die Bedeutung der Norm DIN VDE 1000-10 aufklären.
Um seine Argumente zu untermauern, sollte er dabei auf einschlägige Literatur verweisen, zum Beispiel auf:
- den Sonderdruck „Führungsverantwortung für elektrotechnische Sicherheit“
- den Kommentar zur BGV A3
Verantwortliche Elektrofachkraft trifft Unternehmerentscheidungen
Sobald der Elektromeister zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt wurde, trifft er anstelle seines Chefs die erforderlichen elektrotechnischen Entscheidungen für den Unternehmer - und trägt auch die rechtliche Fach-Verantwortung dafür.
Bei Gefahr: Arbeiten abbrechen!
Wenn der Elektromeister nicht zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt wurde und eine unternehmerische elektrotechnische Entscheidung getroffen werden muss, für die er keine Befugnisse hat, sollte er durch eine schriftliche Meldung die Entscheidung herbeiführen. Wird das Anliegen nicht beachtet, sollte der Mitarbeiter (ebenfalls schriftlich) daran erinnern. Wichtig sind Kopien des Schriftverkehrs, da sie als Nachweis dienen können.
Falls der Unternehmer nicht reagiert und Gefahren drohen, sollte der Elektromeister die Arbeiten stoppen (beziehungsweise die Anlage abschalten) und den Unternehmer selbst entscheiden lassen.
Die Führungsverantwortung bleibt
Beachten Sie in solchen Fällen immer die Normen und Richtlinien, die das Berufsbild der Elektrofachkraft festlegen, vor allem die DIN VDE 1000-10. Diese Bestimmung wurde erstmals im Mai 1995 veröffentlicht und ist im Januar 2009 mit geringfügigen Änderungen in neuer Fassung erschienen.
Bei alledem sollte aber nicht vergessen werden: Für seine eigenen Mitarbeiter hat der Elektromeister als Vorgesetzter oder Aufsichtführender immer die Führungsverantwortung für die Arbeitssicherheit. Er ist und bleibt daneben auch „Arbeitsverantwortlicher“ im Sinne der DIN VDE 0105.
Christine Lendt, www.recherche-text.de
Frau Lendt ist freie Journalistin.
Nach einer Stellungnahme von Dr. jur. Jürgen Schliephacke, Rechtsanwalt und Dozent für Arbeitssicherheitsmanagement.
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Elektrofachkraft" herunterladen.


