Schulen und unterweisen
Grundsätze der Unterweisung
Sicherheit durch einwandfreie zuverlässige Technik, durch präzise Organisation der Arbeitsabläufe und durch die Bereitstellung wirksamer persönlicher Schutzausrüstungen muss bei allen betrieblichen Maßnahmen Vorrang haben.
Schulen und unterweisen
Unterweisung muss sachliche Maßnahmen ergänzen
Jeder Betriebspraktiker weiß aber, dass es auch auf die richtige Anwendung dieser Ausrüstungen und auf das Wissen der Führungskräfte und aller Mitarbeiter ankommt, um tatsächlich die von allen Beteiligten gewünschte Arbeitssicherheit zu erreichen.
Dieses Wissen zu vermitteln und sich von dessen Umsetzung überzeugen, ist eine herausragende Aufgabe jedes Unternehmers und seiner Führungskräfte. Denn was nutzen die besten Maschinen, die perfektesten Verfahrensabläufe und die modernsten persönlichen Schutzausrüstungen, wenn die Mitarbeiter sie nicht richtig und sachgerecht anwenden können.
Wissen ist Macht
Unterweisen gehört daher zur selbstverständlichen Voraussetzung jedes Unternehmens und jedes Vorgesetzten, der seine Mitarbeiter sicher, wirtschaftlich und dauerhaft einsetzen will.
Folgende Gründe sprechen für eine sorgfältige, verantwortungsbewusste Unterweisung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:
| 1. |
Häufig fehlt dem einzelnen neuen Mitarbeiter die Erfahrung über sicherheitsgerechtes und dem Gesundheitsschutz dienendes Verhalten insbesondere auch unter den besonderen Bedingungen des neuen Arbeitsplatzes und der neuen Arbeitsumgebung. |
| 2. |
Neuartige Arbeitstechniken, zunächst noch unbekannte Werkzeuge und Arbeitsstoffe schaffen ein erhöhtes Gefahrenrisiko, das keineswegs immer offenkundig ist. |
Hohes Unfallrisiko von Neulingen
Information und Unterweisung der Mitarbeiter ist eine Pflicht des Unternehmers und der Führungskräfte
| 6. |
Jeder Mitarbeiter hat das Recht, über alle bei seiner Arbeit im Betrieb möglicherweise auftretenden Gefahren informiert zu werden. Ebenso über alle Gefährdungen, die durch seine Arbeit für ihn und auch für andere entstehen können. Ist dies nicht der Fall, so kann er seiner eigenen Verantwortung für die Sicherheit nicht nachkommen und er wird sich daher häufig nicht sicherheitsgerecht verhalten. |
Nicht zuletzt ist aus diesen Erfahrungen zu erklären, dass wechselweise in verschiedenen Betriebsbereichen oder auf Baustellen tätige Mitarbeiter einem wesentlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als Mitarbeiter in stationären Betrieben. Schließlich ist jede Bau- oder Montagestelle ein neuer Betrieb, wo sich noch dazu täglich – oft stündlich – oder in noch kürzeren Zeitabständen die Arbeitsbedingungen verändern.
Wirtschaftliche Begründung der Unterweisungspflicht
Aber auch Gründe der Wirtschaftlichkeit des Betriebsgeschehens sprechen für die Unterweisung:
| 1. |
Neue Mitarbeiter, die über die angewendeten Arbeitsverfahren, Montagetechniken und betrieblichen Regelungen nur unzureichend informiert sind, bringen schlechtere Leistungen als gut informierte Beschäftigte. Wer sich in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und all den vielen kleinen bei der Arbeit zu beachtenden Randbedingungen auskennt, arbeitet nicht nur sicherer, sondern letztendlich auch wirtschaftlicher. |
| 2. |
Neue und natürlich auch bereits längere Zeit im Betrieb tätige Mitarbeiter werden durch eine sorgfältige und systematische Unterweisung motiviert. Sie erkennen, dass man sich um sie kümmert, dass man sie „für voll nimmt“. Dies zahlt sich für den Betrieb aus. |
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Eine Unterweisung hilft auch, Unklarheiten bei der Verteilung der Aufgaben und der Verantwortung im Betrieb und im eigenen Arbeitsbereich zu beseitigen und führt so zum rationelleren Arbeiten. |
| 4. |
Erfahrungen der Mitarbeiter werden auch anderen Beschäftigten mitgeteilt. |
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Von den Informationen und den Fähigkeiten des Einzelnen hängt letztlich auch die Wirtschaftlichkeit der Betriebsabläufe und die Entwicklung des Betriebs wesentlich ab. |


