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Erste Hilfe

Erste Hilfe bei Stromunfällen

Erste Hilfe - das kann dann schon ein anderer. Lesen Sie mehr über die Verpflichtungen zur Ersten Hilfe und zur Ausbildung von Ersthelfern, sowie über die besonderen Verhaltensweisen bei Stromunfällen.

Erste Hilfe bei Stromunfällen

Erste Hilfe bei Stromunfällen

Rechtlicher Hintergrund

StGB § 323 c, ArbSchG § 10, BGV A1 §§ 26, 27, BGI 503 (Erste Hilfe)

Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Die wohl bekannteste gesetzliche Forderung zur Leistung Erster Hilfe ist der § 323 c StGB (Strafgesetzbuch) "unterlassene Hilfeleistung“. Hier heißt es:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Verpflichtung Ersthelfer auszubilden

(§ 10 ArbSchG, §§ 26, 27 BGV A1)

Auch betrieblich gibt es eine Pflicht zur Ersten Hilfe und dazu, diese sicherzustellen. So verpflichtet der § 10 des ArbSchG den Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Der Umfang dieser Maßnahmen hängt dabei ab von der:

  • Art der Arbeitsstätte
  • Art der Tätigkeiten
  • Anzahl der Beschäftigten

Allgemeine Verhaltensweisen: was ist im Notfall zu tun?

Grundsätzlich ist es wichtig sich zuerst einen Überblick über die Unfallsituation zu verschaffen. Dies gilt besonders für Stromunfälle. Sie helfen dem Betroffenen nicht mehr, wenn Sie sich selbst in Gefahr bringen oder gar genauso verletzt neben ihm liegen. Versuchen Sie daher festzustellen:

  • Welche Gefahren haben zum Unfall geführt?
  • Strom, Gefahrstoffe, Brand, Explosion, sonstiges
  • Sind die Gefahrenquellen noch aktiv?
  • Wie groß ist die Gefahrenzone?
  • Wer befindet sich noch in der Gefahrenzone?

Um richtig und wirklich helfend handeln zu können, beachten Sie folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle sichern
  • Eigene Sicherheit beachten (insbesondere bei Stromunfällen!! Bei unbekannten Spannungen immer mindestens 5 m Sicherheitsabstand einhalten!)
  • Falls dies sicher machbar ist: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich retten
  • Gefahrenbereich absperren, so dass keine weiteren Personen gefährdet werden
  • Wenn Sie nicht allein an der Unfallstelle sind, können Sie aus Schaulustigen Helfer machen, in dem diese
    • den Notruf absetzen oder
    • die Unfallstelle absichern lassen, damit keine weiteren Menschen in Gefahr geraten.

Notruf absetzen:

  • WO geschah es?
    Ort, Straße mit Hausnr., Firma, Betriebsteil, Gebäude, Etage, Raum
  • WAS geschah?
    z.B. Verletzungen durch elektrischen Strom (elektrischer Schlag, Lichtbogeneinwirkung,...), Vergiftung, Unfall, Feuer, Explosion, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren
  • WIE VIELE Verletzte/Erkrankte gibt es?
  • WELCHE Art von Verletzungen/Erkrankungen?
    z.B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, starke Blutungen, Verbrennungen
  • WARTEN auf Rückfragen!

Erste Hilfe leisten:

  • Schutz vor Wärmeverlust
  • Betreuung und Zuwendung
  • Ständige Kontrolle und Überwachung der Vitalfunktionen (Atmung und Kreislauf)
  • Feuerwehr oder Krankenwagen einweisen
  • Schaulustige abweisen (wie beschrieben: beziehen Sie "Schaulustige" mit ein, indem Sie diese die Unfallstelle absichern lassen, die Pforte über das Eintreffen des Rettungsdienstes informieren lassen etc.)

Besonderheiten bei Unfällen mit elektrischem Strom

  • Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist der Selbstschutz noch wichtiger als bei vielen anderen Unfallarten!
  • In jedem Fall so schnell als möglich für Stromunterbrechung sorgen!

Niederspannung
(bis maximal 1.000 Volt, meist im Gewerbe und in Büroräumen oder Haushalten):

  • Stecker ziehen
  • Ausschalten
  • Sicherung/Sicherungsautomat betätigen

Hochspannung
(Anlagen über 1.000 Volt – sind durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnete):

  • Sicherheitsabstand einhalten (mindestens 5 m) und sofort Notruf "Elektrounfall" veranlassen
  • Fachpersonal herbeirufen (zum Ausschalten der stromführenden Gefahrenquelle)
  • Rettung aus Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal!
  • Hilfeleistung erst nach Eingreifen von Fachpersonal

Unbekannte Spannung:
Maßnahmen wie bei Hochspannung

  • Maßnahmen am Patienten: Bei jedem Elektrounfall ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
    Versorgung des Verletzten je nach Zustand
  • ärztliche Behandlung

Weitere Hilfestellungen

Das Kapitel 8.3 der Unterweisungfolien für die Elektrofachkraft bietet Ihnen mit zahlreichen Bildern und Praxisbeispielen hinterlegte Unterweisungsfolien zur Ersten Hilfe.
Weitere Informationen zur Ersten Hilfe allgemein, zur Ersten Hilfe bei Stromunfällen und zur Organisation von Erster Hilfe finden Sie im Kapitel 3.4 der Praxissoftware ElektroCheck.


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Veröffentlicht:
2008-01-15

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