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Wege zur Elektrofachkraft

Eine Ausbildung genügt nicht

Ist man nach zwei Semestern Elektrotechnik qualifiziert genug, um an elektrischen Anlagen herumbasteln zu dürfen? Gibt es eine spezielle Berufsausbildung? Immer wieder geht es um die Frage: Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft?

Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft?

Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft?

Die Antwort steht nicht klar auf einem Blatt, vielmehr wird sie durch verschiedene Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und die VDE-Normen definiert.
Dabei unterscheidet man zwischen

  • Elektrofachkräften
  • elektrotechnisch unterwiesenen Personen und
  • Laien

Die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen sind in der DIN VDE 1000-10 festgelegt.

Grundsätzliche Qualifikationen
Eine Elektrofachkraft muss zunächst in einem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik ausgebildet sein ‒ als Geselle/Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplomingenieur. Die Anforderung kann auch durch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis erfüllt werden. Das muss eine Elektrofachkraft überprüfen und dokumentieren.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
Doch nach einem Studium oder einer Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik ist man noch lange keine Elektrofachkraft. Das, so stellen Sachverständige klar, wird oft missverstanden. Dabei legt es die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ legt es eindeutig fest:
Elektrofachkraft ist „wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Hier sind also besondere Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Und die erwirbt man erst in den jeweiligen Unternehmen oder in speziellen Seminaren, wie zum Beispiel in diesem  Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur „ElFa für Motorgeräte“.

Verschiedene Arbeitsgebiete
Fachliche Ausbildung bedeutet: Die Aus- oder Weiterbildung muss ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik umfassen. Denn DIE Fachkraft für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete gibt es nicht. Schließlich ist Elektromaschinenbau nicht gleich Fernmeldewesen, Hochspannungsanlagen erfordern andere Kenntnisse und Fähigkeiten als Niederspannungsanlagen. Und da wäre noch die „Verantwortliche Elektrofachkraft“ ‒ nach der DIN VDE 1000-10 eine ElFa, die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt wurde.

Up to Date bleiben ist Pflicht
Technische Fortschritte und geänderte Normen  bringen es mit sich: Die Elektrotechnik ist ständig in Bewegung. Hier ist es besonders wichtig, auf dem Laufenden zu sein. Deshalb muss sich eine Elektrofachkraft regelmäßig weiterbilden. So steht es zum Beispiel in der  TRBS 1203-3 „Elektrische Gefährdungen“ geschrieben. Die BGV A1 fordert eine mindestens jährliche Schulung. Das bedeutet: Eine Elektrofachkraft, die nicht Up to Date ist, kann ihre Qualifikation verlieren. Sie kann ihren Titel aber durch entsprechende Maßnahmen wieder erwerben.

Wie eine ElFa noch definiert ist
Im Dschungel der Verordnungen fällt eine Elektrofachkraft noch unter weitere Bezeichnungen: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sie eine „Befähigte Person“sein. Eine Person also, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die genauen Anforderungsmerkmale einer „Befähigten Person“ finden Sie in der TRBS 1203, insbesondere in Teil 3. Und in der Sprache der Juristen ist eine Elektrofachkraft auch als „Erfüllungsgehilfe“ definiert.

Beachten Sie außerdem:
Die Durchführungsanweisungen zur BGV A3 konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft. Relevant ist außerdem die BGI 548 „Elektrofachkräfte“. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind gilt obendrein: Die Elektrofachkraft muss in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein.

Qualifikationen mit Einschränkung
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch als „Außenstehender“ elektrotechnisch tätig werden, natürlich nur in stark begrenztem Rahmen: Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Eine EuP kann für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn es unter der Leitung und Aufsicht der zuständigen Elektrofachkraft geschieht. Dazu gehört eine elektrotechnische Unterweisung über die jeweiligen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, über erforderliche Schutzeinrichtungen und -maßnahmen. Der Umfang der Leitung und Aufsicht richtet sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Auch hierzu informieren die BGV A3 und die BGI 548.

Studenten sind (noch) Laien
Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EuP ist, gilt als elektrotechnischer Laie ‒ übrigens auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik, da er weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person betrachtet werden kann.
Gefährliche Konsequenzen
Um deutlich zu machen, mit welchen Konsequenzen eine mangelhafte oder gar fehlende Qualifikation verbunden sein kann, haben Verbände, Institutionen und Organisationen der Elektrotechnik gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie dem VDE und der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE) bereits im Mai 1998 eine Stellungnahme herausgegeben: Hier finden Sie die „Gemeinsame Erklärung Verwendung und Einbau von Elektroinstallationsmaterial“.

Fazit
Der Begriff Elektrofachkraft ist nicht mit anderen Berufsbezeichnungen wie Schuster oder Fahrlehrer zu vergleichen. Er umfasst vielmehr verschiedene Ausbildungswege und Fachbereiche. Eins aber haben alle Elektrofachkräfte gemeinsam: Regelmäßige Weiterbildung und Aktualität sind zwei unabdingbare Größen für ihre Qualifikation. Darauf weisen Experten wie Stefan Euler und Dipl.-Ing. Thorsten Neumann immer wieder hin.

Autorin: Christine Lendt
Frau Lendt ist freie Journalistin, www.recherche-text.de


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Veröffentlicht:
2008-11-13

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